Weiterentwicklung der Mittelschule zur Oberschule: Veränderte Bildungsempfehlung ist erster Mosaikstein

12.04.2010, 11:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ab dem kommenden Schuljahr gelten für Sachsens Schüler veränderte Bedingungen beim Wechsel auf das Gymnasium. Kultusminister Roland Wöller stellte heute die neuen Kriterien für die Bildungsempfehlung Gymnasium vor. Diese wird in der 4. Klasse künftig erteilt, wenn der Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht 2,0 oder besser ist. Die Note 3 ist möglich und kann durch die Note 1 innerhalb dieser drei Fächer ausgeglichen werden. Mit der veränderten Bildungsempfehlung sollen stärker als bisher die unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder berücksichtigt werden.

Die Hochschulreife ist in Sachsen über das Gymnasium in zwölf Jahren oder in 13 Jahren über die Mittelschule und das Berufliche Gymnasium zu erlangen. "Wir wollen diese zwei Wege - diese zwei Geschwindigkeiten zum Abitur stärker in den Mittelpunkt rücken", so Wöller. Ein erster Schritt dazu sei die veränderte Bildungsempfehlung. Damit soll keinesfalls ein Teil der Schüler vom Abitur abgehalten werden, sondern sie sollen bestärkt werden, über Mittelschule und Berufliches Gymnasium ihr Ziel zu erreichen. "Mit der Bildungsempfehlung, wie wir sie in den vergangenen fünf Jahren hatten, haben wir Schüler ermuntert, auch mit einem Durchschnitt von 2,5 den gymnasialen Bildungsweg einzuschlagen. Für einen nicht unerheblichen Teil dieser Schüler verlief der weitere Bildungsweg nicht optimal", erläuterte Wöller. Allein im vergangenen Schuljahr seien knapp 1300 Schüler der Klassen 5 bis 9 vom Gymnasium an die Mittelschule gewechselt. "Genau diese Schüler sollen künftig – ohne demotivierende Erfahrungen – von der Mittelschule über das Berufliche Gymnasium die Hochschulreife erlangen. Bisher wechseln rund 19 Prozent der Mittelschüler auf das Berufliche Gymnasium. Dieser Anteil soll – so Wöller – sich "deutlich erhöhen".

Wöller betonte, dass Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit auch bisher schon Markenzeichen sächsischer Bildungspolitik gewesen seien. "Unser Ziel ist es, die Zahl der Abiturienten in Sachsen zu erhöhen", sagte Wöller. "Neben dem bestens bekannten und bewährten Weg über das allgemeinbildende Gymnasium zum Abitur zu kommen, wollen wir den Weg zu höheren Schulabschlüssen über unsere Beruflichen Schulzentren weiter ausbauen."

Die veränderte Bildungsempfehlung in der 4. Klasse ist ein erster Schritt auf dem Weg der Mittelschule zur Oberschule. Zu dieser Weiterentwicklung hat sich die Staatsregierung im Koalitionsvertrages verpflichtet. Die Mittelschule als Kernstück des Schulsystems soll zur Oberschule weiterentwickelt werden. An weiteren Maßnahmen für die Umsetzung wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Dazu gehören neben Leistungsgruppen, die künftig in der Oberschule angeboten werden, auch das schrittweise Angebot einer zweiten Fremdsprache für alle Schüler der 6. Klassen.

Ein weiterer Baustein im Zuge der Weiterentwicklung Mittelschule – Oberschule ist eine 2. Bildungsempfehlung in der 6. Klasse. Ab dem Schuljahr 2011/12 wird diese jeweils im zweiten Schulhalbjahr erteilt. Sie enthält unter anderem die Entscheidung der Klassenkonferenz mit der Empfehlung für den Real- oder Hauptschulbildungsgang oder das Gymnasium. Besondere Berücksichtigung finden die Kernfächer. Um die Bildungsempfehlung Gymnasium zu erhalten, muss der Notendurchschnitt in Mathematik, Deutsch und Englisch 2,0 oder besser sein.

Neu ist auch, dass für die Schüler der 6. Klassen der Gymnasien eine sogenannte "Schullaufbahnempfehlung" ausgesprochen wird. Im Unterschied zur Bildungsempfehlung ist dies eine Empfehlung für die weitere individuelle Förderung des Schülers, die gegebenenfalls auch zu einem Schulwechsel führen kann. Auf der Grundlage dieser Schüler-Einschätzung führt der Klassenlehrer mit den Eltern ein Gespräch unter anderem zu Fähigkeiten und Neigungen des Schülers, zur weiteren Schullaufbahn sowie zur Profilwahl am Gymnasium.

Nach Aussage von Wöller werden mit den Bildungsempfehlungen keine Abschlüsse vorweggenommen, erleichtert oder verhindert. Der Schulabschluss ist immer an die individuell erreichte Leistung geknüpft. Auch sei eine getroffene Entscheidung in keinem Fall eine Einbahnstraße. Ein Schulwechsel sei bei nachgewiesener Leistungsfähigkeit jährlich möglich. Mehr als bisher sollen die Schüler auf die Anschlussmöglichkeit zum Abitur über das Berufliche Gymnasium hingewiesen werden.

Bevor aus der Mittelschule die Oberschule wird, muss das Schulgesetz geändert werden. Dies erfolgt voraussichtlich bis zum Sommer 2011.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
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