Zensusgesetz zur Anhörung freigegeben

23.03.2010, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung im Jahre 2011 - Wesentliches Fundament der Statistik

Die Sächsische Staatsregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Sächsischen Zensusausführungsgesetzes für die Anhörung freigegeben. Die kommunalen Landesverbände, der Sächsische Städte- und Gemeindetag sowie der Sächsische Landkreistag haben die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Das Zensusausführungsgesetz dient der Umsetzung und Ausführung des Gesetzes über den registergestützten Zensus (Zensusgesetz 2011), mit dem der Bundesgesetzgeber die Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung für die Bundesrepublik im Jahre 2011 angeordnet hat.

Die die Bundesrepublik und der Freistaat Sachsen kommen damit der Verpflichtung aus der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen nach, die gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählungen für das Jahr 2011 vorschreibt. Die Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen (ABl. EU Nr. L 218 S. 14) schreibt für das Jahr 2011 eine gemeinschaftsweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) verpflichtend vor. Mit dem Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011) vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781) hat der Bundesgesetzgeber die Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung für die Bundesrepublik im Jahre 2011 angeordnet.

Das Zensusgesetz 2011 sieht vor, dass der Umfang der Haushaltsstichprobe unter 10 % der Bundesbevölkerung bleibt und damit eine geringe Belastung der Einwohner gewährleistet ist. Die Auskunftspflichtigen werden aufgrund der Stichprobenverordnung durch ein Zufallsrechensystem ausgewählt. Zur Teilnahme sind die Ausgewählten verpflichtet. Für den Freistaat Sachsen werden 377 745 Stichproben (9%) vorgesehen.

Im Herbst 2010 werden die Auskunftspflichtigen zeitgleich für alle Bundesländer ermittelt.
Die personenbezogenen Daten werden nach der statistischen Verarbeitung vernichtet.

Der Zensus ist national wie international ein wesentliches Fundament der Statistik. Er liefert Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation. Diese Daten sind die Grundlage für alle politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen und Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden.

Die letzten Volkszählungen fanden in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1987 und in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Jahre 1981 statt. Da die fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen und die darauf aufbauenden Statistiken mit wachsendem Abstand zu den letzten Volkszählungen immer ungenauer werden, ermöglicht es der neue Zensus, verlässliche Bevölkerungszahlen und weitere Grunddaten für politische und wirtschaftliche Entscheidungen und Planungen in Deutschland zu ermitteln.

Gleichzeitig hat Staatsregierung heute den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung für die Verteilung des Bundeszuschusses für den Zensus 2011 verabschiedet. Mit der Verwaltungsvereinbarung wird ein Zuschuss des Bundes an die Länder für den registergestützten Zensus 2011 verteilt. Im Wege einer Vorfinanzierung werden die Entwicklungskosten für spezielle elektronische Datenverarbeitung an Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen erstattet. Den Restbetrag des Geldes teilen die Bundesländer nach einem Verteilungsschlüssel, der den jeweiligen Aufwand der einzelnen Länder berücksichtigt, untereinander auf. Sachsens Anteil an dem Bundeszuschuss in Höhe von 250 Mio. Euro wird sich nach Abschluss des Zensus auf etwa 23 Mio. Euro belaufen.


Kontakt

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