Ministerpräsident Tillich gratuliert Dr. Hans Deppe zum Bundesverdienstorden

23.03.2010, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden. Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat heute Dr. Hans Deppe, dem ehemaligen Corporate Vice President sowie Geschäftsführer des Standortes Dresden des US-Halbleiterherstellers Advanced Micro Devices (AMD), zum Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland gratuliert.

„Durch sein außerordentliches berufliches Engagement hat Dr. Deppe sich hohe Verdienste beim nachhaltigen Aufbau des Halbleiter- und Technologiestandortes Sachsen und Deutschland erworben“, so Ministerpräsident Tillich in einem Schreiben an Dr. Hans Deppe. „Darüber hinaus war und ist er ein kompetenter Ansprechpartner und Ratgeber für die Bundes- wie die Staatsregierung in allen Fragen der Technologiepolitik. Außerdem hat Dr. Deppe mit zahlreichen Projekten die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wirtschaft vorangetrieben.“

Das Verdienstkreuz wurde ihm vom Bundespräsidenten verliehen und am 18. März 2010 durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, ausgehändigt.

Dr. Deppe habe den reinen Produktionsstandort von AMD in Dresden „mit großer Leidenschaft“ zugleich zu einem wichtigen Standort für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Unternehmens etabliert, schreibt Tillich. Die Gründung der Einrichtungen „Advanced Mask Technology Center (AMTC)“ und „Center Nanoelektronische Technologien (CNT)“ sei maßgeblich Herrn Dr. Deppe zu verdanken, der damit auch den Technologiestandort Dresden insgesamt gestärkt habe.

Mit seinen Glückwünschen übermittelte Ministerpräsident Tillich dem Ordensträger auch gleichzeitig seinen herzlichen Dank für diesen engagierten Einsatz im Freistaat Sachsen.

Seit seiner Stiftung im Jahre 1951 wurde der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland über 240.000 Mal verliehen. Jeder Bürger kann begründete Vorschläge für Personen, die mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland geehrt werden sollen, unterbreiten. Daraufhin wird ein sogenanntes Ordensprüfungsverfahren in der Sächsischen Staatskanzlei eingeleitet. Dabei soll die Ordenswürdigkeit der vorgeschlagenen Person festgestellt werden. Wird diese anerkannt, übt der Ministerpräsident des Landes, in dem der Vorgeschlagene lebt, gegenüber dem Bundespräsidenten sein Vorschlagsrecht aus. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung auf die Prüfungsergebnisse der Länder. Ordensverleihungen erfolgen grundsätzlich im Konsens mit dem Vorschlagsberechtigten. Neben den Ministerpräsidenten und Regierenden Bürgermeistern der Stadtstaaten können auch der Außenminister für Ausländer oder Deutsche mit Wohnsitz im Ausland sowie die jeweiligen Bundesminister für ihren Zuständigkeitsbereich ihr Vorschlagsrecht gegenüber dem Bundespräsidenten ausüben.


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