Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bewerten die sächsischen Finanzämter überwiegend positiv

01.03.2010, 14:41 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

„Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bewerteten die sächsischen Finanzämter bei der ersten bundesweiten Befragung zur Zusammenarbeit überwiegend positiv.“ Dieses Fazit zog der Sächsische Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Unland heute in Dresden.

An der Befragung, welche in der Zeit vom 15. September bis 31. Dezember 2009 via Internet durchgeführt wurde, beteiligten sich landesweit 131 Steuerberater und 392 Lohnsteuerhilfevereine. Der bundeseinheitliche Fragenkatalog mit 11 Fragebereichen sowie Freitextfeldern thematisierte insbesondere die Zusammenarbeit mit den örtlichen Finanzämtern und bot die Möglichkeit, bis zu fünf Finanzämter einzuschätzen sowie Anregungen für Verbesserungen zu äußern. Für die sächsischen Finanzämter gingen bei einer Teilnahmequote von 12,1 % 1.994 Bewertungen ein.

Unter Zugrundelegung des Schulnotensystems von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) ergab sich bei der Frage nach der Gesamtzufriedenheit mit den sächsischen Finanzämtern insgesamt die Note 2,61. Die Einschätzung ist damit im Vergleich zur letzten Befragung dieser Art im Jahre 2003, welche in den Ländern Bayern, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen durchgeführt hatte, konstant geblieben. Die Durchschnittsnote aller Finanzämter im Bundesgebiet liegt mit 2,73 etwas schlechter. Wie in der Befragung 2003 zeigten sich die Lohnsteuerhilfevereine meist zufriedener als die Steuerberater.

„Vor dem Hintergrund der besonderen Fachkunde der Befragungsteilnehmer sowie des in der Sache bestehenden Interessengegensatzes zwischen Steuerverwaltung und Beraterschaft ist dieses Ergebnis zufriedenstellend.“, so Finanzminister Unland weiter.

Besonders erfreulich ist die gute Bewertung der telefonischen Erreichbarkeit der sächsischen Finanzämter mit der Note 2,14 (bundesweit: 2,70). Dies bestätigt die sächsischen Bemühungen zur Erweiterung des Serviceangebotes. Weiterhin positiv wurde das Verhalten der Beschäftigten mit der Note 2,18 (bundes-weit: 2,32), die angemessene Handhabung der Gewährung von Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen mit der Note 2,23 (bundesweit: 2,52) sowie die Verständlichkeit der übrigen Schreiben mit der Note 2,36 (bundesweit: 2,51) beurteilt.

In den Bereichen Bearbeitungsdauer von Einsprüchen (Note 3,20, bundesweit: 3,19), Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen im Finanzamt (Note 3,02, bundesweit: 3,08), sowie einheitliche Rechtsanwendung innerhalb des Finanzamtes (Note 2,92, bundesweit: 2,92) liegen die sächsischen Finanzämter auf Bundesniveau.


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