Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in Sachsen

05.02.2010, 13:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bildung moderner Katastrophenschutzeinheiten in den Landkreisen

Regionalveranstaltungen des Innenministeriums geplant

Bund und Länder richten in den kommenden Jahren ihren Katastrophenschutz neu aus. Diese Neuausrichtung ist zwingend erforderlich, da sich in den vergangenen Jahren die Bedrohungs-- und Gefahrenlagen verändert haben.

Die Schwerpunkte der Neuausrichtung des sächsischen Katastrophenschutzes liegen im Bereich der Bewältigung von Ereignissen mit chemischen, biologischen, radioaktiven/nuklearen Agenzien sowie von Ereignissen mit vielen Verletzten. Weitere Kriterien für eine Neugliederung der Katastrophenschutzeinheiten sind außerdem die in der Gefährdungsabschätzung des Freistaates Sachsen niedergelegten besonderen Gefährdungen. Dies sind insbesondere Extremwetterlagen (Sturm/Orkan, Starkregen, lang anhaltender Schneefall/Schneeverwehungen), Flächenbrände (Waldbrand), Hochwasser, Tierseuchen, Gefahrstofffreisetzung und Gefahren durch Terrorismus.

Der Entwurf der zukünftigen sächsischen Katastrophenschutzverordnung sieht vor, modern ausgestattete und an den neuen Gefährdungslagen ausgerichtete Katastrophenschutzeinheiten in den Landkreisen einheitlich vorzuhalten. Hierbei geht es weder um die Reduzierung von Personal noch um eine Ausdünnung des Katastrophenschutzes.

In Zukunft wird es in allen Bundesländern eine sogenannte medizinische Task Force (MTF) geben. Hierbei handelt es sich um Einheiten, die es bisher im gesamten Bundesgebiet noch nicht gegeben hat. Ihr Aufbau und ihre Struktur werden durch den Bund vorgegeben und auch finanziert.

Hilfsorganisationen, Vertreter der Feuerwehrverbände und des Landkreistages sind in diesen Prozess seit langem eingebunden.
Auch der Gemeinsame Landesbeirat für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz war mehrfach mit dem Thema Umstrukturierung befasst.
Zwischenzeitlich liegt ein Konzept vor, das in eine neue Katastrophenschutzverordnung umgesetzt werden soll.
Derzeit läuft hierzu das erforderliche Normsetzungsverfahren danach die vorgeschriebene Anhörung.

Das Innenministerium wird im Februar in Regionalveranstaltung über die Neuausrichtung und deren Notwendigkeit informieren.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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