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29.01.2010

SMF - Haushalt/Finanzen

Stellungnahme des Finanzministeriums zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen im kommunalen Normenkontrollverfahren um die Finanzausgleichsumlage

Mit seinem Urteil hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates die sächsische Regelung bestätigt. Diese Entscheidung wird seitens der Staatsregierung begrüßt. Das höchste sächsische Gericht hat damit nicht nur die generelle verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Finanzausgleichsumlage zur Stärkung der Solidarität zwischen den Kommunen betont, sondern auch die Höhe und konkrete Ausgestaltung durch den Sächsischen Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt. Es findet damit gerade keine unangemessen hohe Abschöpfung oder sogar unzulässige Nivellierung statt, in deren Ergebnis „reiche Gemeinden zu armen“ gemacht würden. Die finanzstarken Gemeinden geben vielmehr lediglich einen Teil ihrer Mehreinnahmen ab und bleiben dadurch immer noch finanzkräftiger als die Gemeinden, die von der Finanzausgleichsumlage profitieren.

Der vom Sächsischen Gesetzgeber eingeschlagene Weg, auch unter den Gemeinden mehr Solidarität einzufordern, hat sich als notwendig erwiesen. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die Anzahl der abundanten Gemeinden in diesem Jahr von 29 auf nunmehr 30 gestiegen ist. Auch das Volumen der über die Finanzausgleichsumlage umverteilten Mittel steigt von 25,9 Mio. EUR im Jahr 2009 auf voraussichtlich 28,9 Mio. EUR im Jahr 2010.

Der Sächsische Landtag hatte die Erhebung einer Finanzausgleichsumlage ab 01.01.2009 beschlossen. Danach müssen kreisangehörige Gemeinden, die über so hohe Steuereinnahmen verfügen, dass diese ihren normierten Bedarf übersteigen (sog. „abundante Gemeinden“), einen Teil (bis zu 50%) der zusätzlichen Einnahmen an finanzschwächere Kommunen abführen. Mit dieser Regelung wurde der Kommunale Finanzausgleich in Sachsen, der finanzschwachen Gemeinden bisher nur Mittel seitens des Freistaates zur Verfügung stellte, um ein solidarisches Ausgleichsinstrument zwischen den Gemeinden ergänzt.

Abundanten Gemeinden 2009:

Boxberg/O.L.; Stadt Elterlein; Espenhain; Stadt Freiberg; Glaubitz, Stadt Gröditz; Hartmannsdorf, Hilbersdorf; Ketzerbachtal; Klipphausen; Lampertswalde; Laußnitz; Mühlau; Stadt Mylau; Neukieritzsch; Neumark; Niederdorf; Obergurig; Puschwitz; Raschau-Markersbach; Remse; Stadt Schkeuditz; Spreetal; Steinberg; Wachau; Weißenborn/Erzgeb.; Stadt Weißwasser/O.L.; Wiedemar; Zeithain (insg. 29 Gemeinden; Summe der FAU: 25,9 Mio. EUR)

Abundante Gemeinden 2010 (vorläufig):

Von den oben genannten Gemeinden sind 2010 nicht mehr abundant: Stadt Elterlein; Stadt Gröditz, Ketzerbachtal; Mühlau; Neumark; Obergurig; Puschwitz; Remse; Stadt Schkeuditz; Zeithain (= 10 Gemeinden)

Neu hinzugekommen als abundante Gemeinden sind 2010: Dennheritz; Großpösna; Hirschfeld; Stadt Königstein; Kriebstein; Lichtenau; Nünchritz; Rackwitz; Thallwitz; Thiendorf; Zettlitz (= 11 Gemeinden; 2010 insg. 30 Gemeinden, Summe der FAU: 28,9 Mio. EUR)

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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Pressesprecher Stephan Gößl

© Sächsische Staatskanzlei