Waffen straffrei abgeben

07.09.2009, 09:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bis Ende des Jahres können unerlaubt besessene Waffen ohne Angabe von Gründen straffrei bei der zuständigen Waffenbehörde bzw. einer Polizeidienststelle abgeben werden. Wer sich von seiner unerlaubt besessenen Waffen bis zum Jahresende freiwillig trennt und diese zuvor nicht für eine Straftat benutzt hat, muss keine strafrechtliche Verfolgung befürchten.
Grundlage dafür ist das von der Bundesregierung geänderte Waffenrecht. Zu den Neuregelungen, die seit 25. Juli 2009 gelten, gehören außerdem die Anhebung der Altergrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen von 14 auf 18 Jahre, die Möglichkeit zur Durchführung verdachtsunabhängiger Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie die Einführung eines nationalen Waffenregisters bis Ende 2012.

Das Sächsische Staatsministerium des Innern appelliert an alle Betroffenen, ihre Waffen bis Jahresende – gegebenenfalls auch anonym - abzugeben und damit zu mehr Sicherheit im Freistaat Sachsen beizutragen. Die Waffen müssen in einem verschlossenen Behältnis zur Behörde transportiert werden.

Abgegeben werden können erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition sowie verbotene Gegenstände, die sich im privaten Besitz befinden und für die keine waffenrechtliche Erlaubnis bzw. Ausnahmebewilligung erteilt wurde. Dazu zählen auch Erbwaffen, Fundwaffen, Altbestände oder sonstige im privaten Besitz befindliche Waffen. Darüber hinaus können selbstverständlich auch Waffen bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde abgegeben werden, die sich mit behördlicher Erlaubnis im privaten Besitz befinden und die nicht mehr benötigt bzw. seit Jahren nicht mehr benutzt werden.
Die zuständigen Waffenbehörden und Polizeidienststellen wurden gebeten, Waffen und Munition kostenfrei entgegenzunehmen.

Eine befristete Amnestieregelung gab es in Deutschland bereits im Jahr 2003. Sachsenweit wurden damals rund 140 Waffen freiwillig abgegeben.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
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