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03.08.2009

SMF - Haushalt/Finanzen

Unland: Rentenbesteuerung kein Grund zur Sorge

Der weitaus größte Teil der Rentnerinnen und Rentner in Sachsen wird seine Alterseinkünfte nicht versteuern müssen, da sie unter der Freigrenze liegen. Darauf hat der sächsische Finanzminister, Prof. Dr. Georg Unland, heute in Dresden hingewiesen. Er warnte gleichzeitig vor einer gezielten Verunsicherung der älteren Mitbürger. „So fallen z.B. bei einem Alleinstehenden, der 2006 in Rente gegangen ist und neben der Rente über keine weiteren Einkünfte verfügt, bis zu einer monatlichen Rente von rund 1560 Euro (bzw. jährlich rund 18 800 Euro) keine Steuern an“, so der Minister, für Verheiratete gelte der doppelte Betrag von rund 37.600 Euro. „Deshalb müssen sich die meisten Rentnerinnen und Rentner in Sachsen keine Sorgen machen“, sagte Unland.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Grundsatzurteil 2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetztes nicht vereinbar sei. Die Bundesregierung hat diese Entscheidung im Alterseinkünftegesetz umgesetzt.

Jeder Rentner, dessen Jahresbruttorente in der Nähe des oben genannten Schwellenwertes liegt, oder der zusätzliche Einkünfte z.B. aus Wohnungsvermietung erzielt und Fragen zu einer eventuellen Steuerpflicht seiner Rentenbezüge hat, kann sich an die Informationsstellen seines zuständigen Finanzamtes wenden.

Weitere Informationen und Beispiele zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens erhalten Sie in der Broschüre „Steuertipps für Senioren“, die über den Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung per Telefon: 0351-210-3671/72, per Fax: 0351-210-3681 oder per Mail: Publikationen@sachsen.de zu bestellen ist sowie im Internet: http://www.steuern.sachsen.de/steuer_vordruck_alt.html;
Liste des zuständigen Finanzamtes: http://www.finanzamt.smf.sachsen.de/

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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Pressesprecher Stephan Gößl

© Sächsische Staatskanzlei