Freistaat und Haus Wettin A.L. schließen Grundlagenvereinbarung

23.12.2008, 13:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Verfahren zur abschließenden gütlichen Einigung über Rückgabe von Kunstgegenständen festgelegt

Der Freistaat Sachsen und das Haus Wettin A.L. haben heute eine Vereinbarung unterzeichnet, auf deren Grundlage eine endgültige Einigung über die Rückgabe von Porzellanen, Gemälden, Skulpturen und anderen Kunstgegenständen erzielt werden soll. Darüber informierten das Sächsische Staatsministerium der Finanzen und das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

In dieser Vereinbarung wird das Verfahren festgelegt, wie die erforderlichen Recherchen unter Berücksichtigung der Hinweislisten des Hauses Wettin A.L., in denen die Rechercheergebnisse des Hauses Wettin A.L. dargelegt werden, in den Sammlungen und Einrichtungen des Freistaates durchgeführt werden. Ziel des Verfahrens ist es, sich abschließend zu einigen und sämtliche Ansprüche des Hauses Wettin A.L. gegen den Freistaat und seine Einrichtungen abzugelten. Als Daten für die abschließenden Einigungen sind der 28.02.2010 (Porzellane) und der 31.12.2012 (alle übrigen Gegenstände) vorgesehen.

»Die Festlegung des weiteren Verfahrens dient dem beiderseitigen Interesse, in absehbarer Zeit Rechtssicherheit und Rechtsfrieden herzustellen«, erklärten Staatsministerin Dr. Stange und Staatsminister Prof. Unland übereinstimmend. Zudem erhalte das Land erneut die Möglichkeit, die für den Ausstellungsbetrieb bedeutsamen Gegenstände wettinischer Provenienz für den Freistaat anzukaufen.

Da im Bereich der Porzellansammlung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden schon während der Verhandlungen zur Grundlagenvereinbarung intensive Provenienzrecherchen stattgefunden haben, ist beabsichtigt, für diesen Teilbereich möglichst frühzeitig eine abschließende Einigung herbeizuführen. So werden in Kürze bereits zu allen vom Haus Wettin A.L. geforderten Porzellanen Provenienz-Dossiers dem Haus Wettin übergeben. Zudem sollen bis Frühjahr 2009 Dossiers zu einer Hinweisliste, mit der die Wettiner ihren Anspruch auf 139 Gemälde der Alten und Neuen Meister geltend machen, übergeben werden.

Um die weiteren Verhandlungen nicht zu gefährden, halten die Parteien an ihrer bisherigen Verschwiegenheitsabrede fest.

Hintergrund:
Das Haus Wettin A.L. hat seit Oktober 2006 Hinweise auf früheres wettinisches Privateigentum gegenüber dem Freistaat Sachsen, z.B. über Porzellane, Gemälde und Skulpturen, aufgelistet. Dabei beriefen sich die Wettiner auf den im Jahr 1999 geschlossenen Vertrag, der u.a. bestimmte, dass sich im Fall des Auffindens weiterer Gegenstände im Eigentum des Hauses Wettins die Vertragsparteien erneut zu Verhandlungen zusammenfinden. Im Rahmen des Vertrages von 1999 erhielt das Haus Wettin A.L. ca. 18.000 Kunstgegenstände, von denen der Freistaat seinerzeit rund zwei Drittel zurückkaufte.

Die Rückgabeansprüche des Hauses Wettin A.L. beruhen auf gesetzlicher Grundlage, da nur Kunstgegenstände betroffen sind, die sich bis 1945 im Privateigentum des Hauses Wettin A.L. befanden.

Im April 2007 setzte die Staatsregierung eine ständige Arbeitsgruppe ein, die die Verhandlungen mit dem Haus Wettin A.L. unter Federführung des Finanzministeriums vorbereitet und koordiniert. In der Arbeitsgruppe sind weiterhin neben dem Kunstministerium auch die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen sowie die Schlösserverwaltung vertreten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
Telefon: +49 351 564 40067
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de
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