Kreisgebietsreform im Landtag beschlossen

23.01.2008, 19:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Nach Verabschiedung des Verwaltungsneuordnungsgesetzes gestern ist heute im Sächsischen Landtag eine Kreisgebietsreform zum 1. August 2008 beschlossen worden. Demnach werden die Kreise im Freistaat Sachsen neu gegliedert. Die derzeit 22 Landkreise werden auf 10, die derzeit 7 kreisfreien Städte auf 3 reduziert.

Sachsen stellt sich damit auf die zukünftigen Herausforderungen durch weiteren Bevölkerungsrückgang, sinkende Zuweisungen von Bund und Europäischer Union sowie zunehmenden internationalen Wettbewerb rechtzeitig sein.

Sachsens Staatsminister des innern Dr. Albrecht Buttolo: „Ich bin froh, dass dieses komplexe Reformwerk nunmehr vom Gesetzgeber verabschiedet worden ist. Mit der umfangreichen Übertragung und Bündelung von Aufgaben auf kreislicher Ebene und Reduzierung von bisher 29 auf 13 leistungsstarke und europaweit konkurrenzfähige kreiskommunale Verwaltungseinheiten tun wir das Notwendige, handeln jedoch angemessen und maßvoll.“

Die Kreisneugliederung ist die Grundlage für die Schaffung von dauerhaft leistungsfähigen und effektiven Verwaltungsstrukturen.

Neben Einsetzung einer Expertenkommission waren etwa 580 Verbände und Träger der kommunalen Selbstverwaltung und öffentlicher Belange im Rahmen der Entstehung des Reformwerkes gehört worden. 242 Stellungnahmen der Angehörten und mehr als 400 Bürgerschreiben wurden im Innenministerium ausgewertet.

Die neu zu bildenden Landkreise wurden nach einer Vielzahl sachgerechter Kriterien abgegrenzt.

Dazu zählen

– die Einwohnermindestgröße (200.000 Einwohner im Jahre 2020 als

Regelmindestgröße für Landkreise und Kreisfreie Städte),

– die Bürger- und Problemnähe (keine Großkreisbildung),
– die Flächengröße (max. 3.000 km²) und gemeindliche Struktur,
– raumordnerische, landesentwicklungspolitische und wirtschafts- und

infrastrukturelle Aspekte, 

– das System der zentralen Orte,
– die Zusammenfassung von Landkreisen mit unterschiedlicher Finanz- und

Leistungskraft, 

– die Verkehrsanbindung, die landschaftliche und topografische Situation,
– kulturelle, historische und religiöse Bindungen und Beziehungen

sowie die Berücksichtigung der Stadt-Umland-Verhältnisse.

Rund 300 Mio. € werden als Anschubfinanzierung für die Neugliederung der Kreise und zur Unterstützung der Städte, die den Sitz des Landratsamtes verlieren, bereitgestellt.

Mit dem Beschluss der Kreisgebietsreform wird zugleich die zuvor beschlossene Verwaltungsreform zum 1. August 2008 in Kraft treten. Sie sieht u.a. die Reduzierung der Behörden um 42 und die Kommunalisierung von Aufgaben und von mehr als 4100 Stellen vor (siehe Pressemitteilung des Innenministeriums vom 22.01. 2008).

Das Innenministerium geht nach einer wissenschaftlichen Studie davon aus, dass bei voller Wirksamkeit der Reform jährlich rd. 160 Mio. € eingespart werden können. Es wird erwartet, dass der Personalaufwand in der Verwaltung mittel- und langfristig sinkt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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