Zuwendungsbescheid gegenüber Stadt Dresden ist rechtskräftig

19.04.2007, 18:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im Zusammenhang mit dem heutigen Vorstoß des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit gegenüber dem Regierungspräsidium Dresden, der Stadt Dresden für 2007 vorerst keine zuwendungsrechtliche Bewilligungen für die Waldschlösschenbrücke auszusprechen, ist folgendes klarzustellen:

1.) Seit dem 28. Oktober 2004 liegt gegenüber der Stadt Dresden ein unbefristeter, bestandskräftiger Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 96 Millionen Euro vor. Damit hat der Freistaat sich gegenüber der Stadt Dresden abschließend gebunden. In diesem Außenverhältnis stellt der Zuwendungsbescheid eine finanzielle Rechtspflicht des Freistaates dar, die zu erfüllen ist.

2.) Die Fragen der Finanzierung sowie Refinanzierung der Fördermittelzusagen an die Stadt Dresden ist eine Angelegenheit, die ausschließlich im Binnenverhältnis zwischen den Finanzministerien des Bundes und des Freistaates zu klären ist. Sie sind ohne Bedeutung für die Fördermittelzusage gegenüber der Stadt Dresden. Die Stadt hat hier eine sichere Rechtsstellung.

Das Wirtschaftsministerium hat heute gegenüber dem Regierungspräsidium Dresden verfügt, für 2007 vorerst keine zuwendungsrechtlichen Bewilligungen auszusprechen und bezieht sich dabei auf angeblich laufende Prüfungen des Bundesfinanzministeriums, ob Bundesmittel für den Bau der Waldschlösschenbrücke verwendet werden können.


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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

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