Die Bekämpfung des Rechtsextremismus bleibt die größte Herausforderung für den Verfassungsschutz

02.07.2020, 16:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wöller: »Verfassungsfeinde müssen nach den Regeln des Rechtsstaates beobachtet werden« / Christian: »Man kann nicht die Verfassung schützen und selbst Verfassungsbruch begehen«

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat heute den neuen Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen (LfV), Dirk-Martin Christian, im Innenausschuss des Sächsischen Landtages und anschließend den Medienvertretern vorgestellt. Beide betonten, dass der Kampf gegen den Rechtsextremismus der Schwerpunkt für den Verfassungsschutz ist.

»Der gewaltbereite Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus sowie sämtliche Strömungen und Subkulturen des Rechtsradikalismus sind derzeit die größte gesellschaftliche und sicherheitspolitische Herausforderung im Freistaat Sachsen und in Deutschland«, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. »Die zurückliegenden Anschläge in Kassel, Halle und Hanau verdeutlichen das Gefahrenpotenzial, das von rechtsextremen Attentätern und Gruppierungen mit Umsturz- und Verschwörungsgedanken ausgeht. Das Ausmaß von Hass und Gewalt in der Gesellschaft und den Sozialen Medien nimmt bedenkliche, erschreckende Züge an. Die personenorientierte Bearbeitung sowie die Früherkennung von Netzwerken müssen deshalb noch stärker in den Fokus genommen werden«, so Wöller.

»Die Arbeit des LfV muss auf dem Boden des geltenden Rechts erfolgen. Dieses allein ist der Maßstab für jegliches Verwaltungshandeln und gilt erst Recht für die Behörde, die unsere Verfassung schützen soll. Das betone ich ausdrücklich, weil die Behörde Daten über frei gewählte Abgeordnete rechtswidrig gespeichert hat. Unser Grundgesetz schützt ausdrücklich das freie Mandat von Abgeordneten. Im Hinblick auf die Speicherung ihrer Daten gelten deshalb besonders strenge Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts«, so Wöller.

Dirk-Martin Christian ergänzte: »Das LfV hat rechtswidrig Daten von frei gewählten Abgeordneten gespeichert und dabei die hierfür geltenden hohen verfassungsrechtlichen Hürden nicht beachtet. Die Fachaufsicht und vorgesetzte Dienststelle ist deshalb verpflichtet, derartige Rechtsverstöße zu ahnden. Man kann nicht die Verfassung schützen und selbst Verfassungsbruch begehen. Das LfV hat seine Begründung zur Speicherung in diversen Vermerken zwar dargelegt. Diese entsprachen jedoch durchweg nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht mit der sogenannten Ramelow-Entscheidung an eine Abgeordnetenspeicherung gerichtet hat. Insoweit gibt es in Sachsen keine Abweichungen von der im gesamten Bundesgebiet geltenden Rechtslage. Wir haben dem LfV in diversen Schriftwechseln wiederholt entsprechende rechtliche Hinweise erteilt und es aufgefordert, seine internen Prüfvermerke an die bestehende Rechtslage anzupassen. Insbesondere haben wir immer wieder neue Belege und Beweise gefordert, die dann nicht oder nicht in der erforderlichen Qualität gekommen sind.«

In Bezug auf sein neues Amt ist für Dirk-Martin Christian die Frage entscheidend, wie der Kampf gegen den Extremismus wirksam geführt werden kann.

»Das wichtigste Instrument, mit dem der Verfassungsschutz in die Öffentlichkeit hineinwirkt, ist seine Analysefähigkeit. Diese schließt ein rechtmäßig erlangtes wie qualitativ hochwertiges Erkenntnisaufkommen ein, ebenso eine fachlich qualifizierte Bewertung dieser Erkenntnisse. Beides ist eine Einheit. Beides vollzieht sich nach dem geltenden Recht. Auf die Frage, ob bestimmte Ergebnisse politisch gewünscht sind oder nicht, kann und darf es dabei nicht ankommen. Entscheidend ist allein die rechtskonforme Arbeitsweise. Hier sehe ich im LfV einen wesentlichen Optimierungsbedarf«, sagte Christian.

Als einen wichtigen Adressaten der Öffentlichkeitsarbeit sieht er die kommunale Ebene an. »Insbesondere die Bürgermeister und Landräte dürfen mit den bestehenden extremistischen Umtrieben vor Ort nicht alleine gelassen werden. Ich sehe es als meine Aufgabe an, die Kommunikation zu den Kommunen so zu verbessern, dass das LfV als verlässlicher Partner im Bereich der öffentlichen Sicherheit wahrgenommen wird. Darüber hinaus bleibt die Prävention ein wichtiger Aspekt. Hier hat mein Vorgänger bereits wichtige Akzente gesetzt. Das LfV wird auch weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten seinen Beitrag im bestehenden Präventionsnetzwerk leisten und zusammen mit Akteuren wie beispielsweise der Landeszentrale für Politische Bildung und der Zivilgesellschaft die dringend notwendige Aufklärungsarbeit leisten«, so Christian.


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