Vorläufiger Jahresabschluss 2019

22.01.2020, 14:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Haushalt 2019 des Freistaates Sachsen weist zum Stand 31.12.2019 ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis auf. Die regulären Einnahmen reichten demzufolge zur Deckung der Ausgaben aus. Damit schließt der Haushalt 2019 besser ab als geplant.

Der kassenmäßige Saldo, der Rücklagenbewegungen und Veränderungen der Verschuldung berücksichtigt, weist zum 31.12.2019 einen positiven Wert von 736 Mio. Euro aus. Es wurden – wie im Haushaltsplan vorgesehen – Schulden in Höhe von 75 Mio. Euro netto getilgt und netto 809 Mio. Euro aus Rücklagen entnommen. Der positive kassenmäßige Saldo ist demzufolge allein auf die Rücklagenentnahme zurückzuführen.

Es wird erwartet, dass die Finanzierungsmittel etwa in Höhe des kassenmäßigen Saldos auch beim endgültigen rechnungsmäßigen Abschluss, d. h. unter Berücksichtigung der Haushaltsreste, verfügbar sind und der Haushaltsausgleichsrücklage zugeführt werden können. Letztlich stehen damit die im Haushaltsjahr 2019 entnommenen, aber nicht verwendete Rücklagen für die prioritären Maßnahmen in der Legislaturperiode bis 2024 zur Verfügung. Ein Teil der von der neuen schwarz-grün-roten Staatsregierung geplanten zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 1,1 Mrd. Euro kann damit finanziert werden.

»Der Haushaltsabschluss 2019 ermöglicht uns in den nächsten Jahren die Finanzierung wichtiger Investitionen und Vorhaben in Schwerpunktbereichen des Koalitionsvertrages, ohne den Kurs der soliden und vorausschauenden Finanzpolitik zu verlassen. Trotz der Konjunktureintrübung liefen die Steuern insbesondere zum Jahresende deutlich besser als erwartet«, sagte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.

Zum Jahresende standen den Ausgaben in Höhe von 19.433 Mio. Euro Einnahmen in Höhe von 20.169 Mio. Euro gegenüber. Investiert wurden davon 2.888 Mio. Euro. Die Investitionsquote lag mit 14,9 Prozent weiterhin auf hohem Niveau.

Die Steuern und steuerinduzierten Einnahmen lagen 2019 bei 15.418 Mio. Euro und damit insgesamt um 208 Mio. Euro bzw. rund 1,4% höher als der Haushaltsansatz. Ein Teilbetrag von knapp 80 Mio. Euro steht zukünftig den sächsischen Kommunen zu, so dass dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages vorgeschlagen wurde, der kommunalen FAG-Rücklage Mittel in dieser Höhe zuzuführen.

Der Freistaat Sachsen tilgt im Sinne der Generationengerechtigkeit seit 2006 Schulden. Im Jahr 2019 erfolgte dies in der vorgesehenen Höhe von 75 Mio. Euro. Die Gesamtverschuldung hat sich seit 2006 um 1,4 Mrd. Euro verringert und beträgt aktuell 10,8 Mrd. Euro. Davon sind 1,1 Mrd. Euro Schulden am Kreditmarkt.


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