SMWA beantragt Ausbau der A4 zwischen Pulsnitz und Bautzen-Ost

16.05.2019, 15:41 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das sächsische Verkehrsministerium hat heute den sechsstreifigen Ausbau der A4 zwischen Anschlussstelle Pulsnitz und Anschlussstelle Bautzen-Ost beim Bund beantragt. Ziel ist die Aufnahme des Ausbaus in die Straßenbaupläne des Bundes und die Zustimmung zur Aufnahme der Planungen.

„Insbesondere im Güterverkehrsaufkommen erwarten wir weitere erhebliche Steigerungen. Allein im Bereich Görlitz wiesen die Zählungen 2018 einen Schwerverkehrsanteil von 42 Prozent vom Gesamtaufkommen von ca. 27.000 Kfz/24h auf. Daher ziehen wir auch für diesen Abschnitt einen weiteren Ausbau schon jetzt in Betracht. Allein mit einer Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene werden wir die A4 in diesem Bereich und damit die Vielzahl der täglichen Pendler nicht entlasten können“, so Dulig.

Der jetzige Antrag zum Ausbau eines weiteren knapp 38 Kilometer langen Teilabschnittes mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 366,2 Mio. Euro bildet die direkte Fortführung des im September 2018 beantragten acht- bzw. sechsstreifigen Ausbaus zwischen dem Autobahndreieck Nossen und der Anschlussstelle Pulsnitz.

Dulig weiter: „Jetzt muss es uns gelingen, den Bund als Eigentümer der Autobahnen davon zu überzeugen, dass diese Maßnahmen in die Verkehrsinfrastruktur dringend notwendig und gerechtfertigt sind. Ein Aufschieben auf den nächsten Bundesverkehrswegplan wäre unverantwortlich, auch vor dem Hintergrund der Verbesserung der Erreichbarkeit des ostsächsischen Raumes und zur Unterstützung des Strukturwandels in der Lausitz. Mit diesem Antrag untermauern wir die Bestrebungen für einen erfolgreichen Strukturwandel.“

Derzeit besteht für den Freistaat Sachsen für alle vier nun beantragten Teilabschnitte kein Planungsrecht, da die Vorhaben nicht im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingeordnet sind. Der Bund wird die Vorhaben analog dem Bewertungsverfahren zur Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 bewerten. Bei entsprechendem Nutzen-Kosten-Verhältnis (mind. >1) ist eine nachträgliche Einordnung in den Bundesverkehrswegeplan 2030 bzw. die Zustimmung zur Aufnahme der Planungen durch den Bund möglich.

Der Ausbau der A4 auf acht bzw. sechs Fahrstreifen ist eine mittel- bis langfristige Aufgabe. Denn nicht nur sämtliche Anschlussstellen in dem Abschnitt müssten neu gebaut werden, da diese ebenfalls um eine Spur je Richtung erweitert werden müssten. Auch Brücken über die A4 oder über andere Straßen, Wege oder Flussbereiche, wie etwa die Spree, müssten neu- oder umgebaut werden.

Hintergrund:

Der Ausbau wurde für die folgenden vier Teilabschnitte beantragt:

– achtstreifiger Ausbau der A4 vom Autobahndreick Nossen (A14) bis zum Autobahndreieck Dresden-West (A17) mit einer Länge von 18,2 km und geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 233,9 Mio. Euro (Antrag September 2018)

– achtstreifiger Ausbau der A4 vom Autobahndreieck Dresden-West (A17) bis zum Autobahndreieck Dresden-Nord (A13) mit einer Länge von 14,2 km und geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 487,1 Mio. Euro (Antrag September 2018)

– sechstreifiger Ausbau der A4 vom Autobahndreieck Dresden-Nord (A13) bis zur Anschlussstelle Pulsnitz (S95) mit einer Länge von 15,3 km und geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 145,3 Mio. Euro (Antrag September 2018)

– sechsstreifiger Ausbau der A4 zwischen der Anschlussstelle (AS) Pulsnitz und der AS Bautzen-Ost mit einer Länge von 38 km und geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 366,2 Mio. Euro (Antrag Mai 2019)

Für den Antrag nach §6 Fernstraßenausbaugesetz mussten umfangreiche Unterlagen analog den Bewertungsunterlagen zum Bundesverkehrswegeplan durch Einbindung externer Gutachter erstellt werden.

Die jeweiligen Projektdossiers umfassen:

– Beschreibung und Begründung wie z. B. die Bestandsanalyse, die Ziele, Alternativen, verkehrliche und raumordnerische Bedeutung, zu erwartende Umweltauswirkungen
– detaillierte Kostenermittlung: Zur Ermittlung der Kosten nach AKVS (Anweisung zur Kostenermittlung und Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen) war eine grobe Einschätzung des technischen Aufwandes erforderlich (z. B. Umbau von Anschlussstellen, Abstimmung mit der Landeshauptstadt Dresden insbesondere am Autobahndreieck Dresden-Nord). Hinzu kommt die detaillierte Betrachtung von Ingenieurbauwerken und Lärmschutzmaßnahmen. Ergänzend sind die ermittelten Gesamtkosten entsprechend dem Prinzip der Bewertung zum BVWP aufzuteilen in Erhaltungs- und Neubaukosten.
– Umweltauswirkungen: Beschreibung der möglichen betroffenen Schutzgebiete und die Auswirkungen der Baumaßnahme darauf
– Planunterlagen (Lagepläne, Höhenpläne, Pläne zu den Umweltindikatoren mit Schutzgebieten und geschätzten Schutzmaßnahmen z. B. Lärmschutzwänden)


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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