Straftaten lohnen sich nicht – Schärfere Strafverfolgung für mehr Sicherheit in Sachsen

14.02.2019, 13:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am 1. März 2019 wird die neue Rundverfügung des Generalstaatsanwalts des Freistaates Sachsen zur einheitlichen Strafverfolgungspraxis sowie zur Strafzumessung in Kraft treten. Die sächsische Strafverfolgungspraxis wird damit insgesamt verschärft. Straftaten sollen konsequent verfolgt und geahndet werden, selbst wenn es sich um sogenannte Bagatelldelikte handelt.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Wir arbeiten intensiv an der Verbesserung der Strafverfolgung, um Straftäter einer schnellen und gerechten Strafe zuzuführen und um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung weiter zu stärken. Der Rechtsstaat zeigt damit, dass er handlungsfähig ist und Straftaten sich nicht lohnen, selbst wenn es sich um vermeintliche Bagatelldelikte handelt.“

Auch bei Straftaten im öffentlichen Raum, etwa in Einkaufspassagen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder rund um Bahnhöfe, wird die Strafverfolgung verschärft. Denn gerade in der Öffentlichkeit begangene Straftaten können das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen. Sie sollen daher im Regelfall angeklagt und nur noch sehr eingeschränkt eingestellt werden.

Generalstaatsanwalt Hans Strobl: „Rechtsfreie Räume gibt es in Sachsen nicht. Auch Straftaten mit geringen Schäden bleiben Straftaten, die in ganz Sachsen gleichermaßen konsequent geahndet werden. Meine Rundverfügung wird das jedem deutlich machen.“

Außerdem sollen die Strafzumessungsvorgaben im Bereich der Betäubungsmitteldelikte verschärft werden. Das betrifft zum Beispiel den Erwerb bzw. Besitz und den Handel von Crystal.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden zusätzlich 30 neue Stellen geschaffen. Davon stehen neun für Staatsanwälte, fünf für Strafrichter und weitere 16 Stellen für Rechtspfleger und Geschäftsstellenpersonal zur Verfügung.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

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