Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2018

26.10.2018, 11:54 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Keine neuen Spielräume für den Doppelhaushalt 2019/2020

Der sächsische Landeshaushalt kann 2018 mit Steuereinnahmen von 14,862 Mrd. EUR rechnen. Das ist für 2018 ein Plus von 232 Mio. EUR im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2018, an dem die sächsischen Kommunen mit 86 Mio. EUR nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz teilhaben, sodass dem Freistaat ein Plus von 146 Mio. EUR in 2018 verbleibt.

Für das Jahr 2019 ergeben sich für Sachsen Mindereinnahmen in Höhe von 85 Mio. EUR und für das Jahr 2020 Mehreinnahmen in Höhe von 49 Mio. EUR gegenüber dem Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 auf Basis der Mai-Steuerschätzung. Damit schwächt sich das Wachstum der Steuereinnahmen deutlich ab.

Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Die Zeiten, in denen mit jeder Steuerschätzung zusätzliche Einnahmen verplant werden konnten, sind vorbei.“ Im Hinblick auf die weiteren Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 sieht der Finanzminister das Ergebnis gelassen: „Wir haben in den vergangenen Monaten hart gearbeitet, um einen zukunftsfähigen Doppelhaushalt aufzustellen. Finanzpolitischer Sorglosigkeit konnten wir entgegenwirken, Schwerpunkte auf Bildung, Digitalisierung und innere Sicherheit legen.“

Die Einnahmeerwartungen für die Steuern der sächsischen Gemeinden sind weiterhin stabil (s. Tabellen in der Anlage).

Am gestrigen Donnerstag ist die 154. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ zu Ende gegangenen. Gesamtstaatlich werden gegenüber der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres zwar noch Mehreinnahmen erwartet. Der Arbeitskreis schätzt jedoch auf Basis des geltenden Rechtsstandes. Somit bleiben wichtige Entlastungsvorhaben, wie die geplante Entlastung der Familien oder die Förderung von Elektromobilität in den Ergebnissen des Arbeitskreises unberücksichtigt. Der Freistaat passt die Ergebnisse des Arbeitskreises daher für das Land und die sächsischen Gemeinden an, um eine realistischeres Bild der zukünftigen Einnahmen zu erhalten. Basis der Schätzung für den Freistaat ist die regionalisierte Steuerschätzung, die das Land Baden-Württemberg für alle Länder durchführt.


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