LEADER fördert in Sachsen Familien

14.05.2018, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Minister Schmidt zieht zum „Internationalen Tag der Familie“ positive Zwischenbilanz

Zum „Internationalen Tag der Familie“ am 15. Mai informiert das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Unterstützung von Familien über das Programm LEADER. Das Thema Familie ist in allen 30 LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) in Sachsen verankert. Ziel ist es, gerade junge Familien im ländlichen Raum zu unterstützen und das Miteinander der Generationen dort weiter zu fördern.

Die Palette der Maßnahmen geht dabei von der Förderung des Wohnens junger Familien, über speziell familien- und kinderfreundliche Maßnahmen bis hin zur Unterstützung der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Konkret begünstigt werden Familien oft durch Zuschläge bei der Förderung oder eine entsprechende Prioritätensetzung beim Auswahlverfahren von Fördervorhaben.

„LEADER in Sachsen ist lebendig und unterstützt das soziale Miteinander auf dem Dorf. Es ist besonders geeignet, flexibel und passgenau auf die Bedürfnisse der regionalen Gemeinschaften im ländlichen Raum zu reagieren“, sagte Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. „Unsere 30 LEADER-Aktionsgruppen und deren Regionalmanager leisten hervorragende Arbeit und sind nahe an den Bürgern und Gemeinden. Mit der Unterstützung von Familien begreifen sie den demografischen Wandel als Chance.“

Wohnen für junge Familien ist der Schwerpunkt der individuellen, direkten Förderung von Familien in den LEADER-Gebieten in dieser Förderperiode (2014 - 2020). So sind bisher 485 Vorhaben mit 51 Millionen Euro Zuschuss zur Sanierung oder Umnutzung ländlicher Gebäude bewilligt worden. Nahezu jedes fünfte LEADER-Vorhaben verbessert so die Wohnsituation im ländlichen Raum. Neben jungen Familien steht zunehmend auch das gemeinsame Wohnen mehrerer Generationen im Fokus. Insgesamt sehen die 30 LES die Förderung von Investitionen in das Wohnen in Höhe von 152 Millionen Euro über LEADER vor.

Auf diese Weise wird die Schaffung von Wohneigentum unterstützt und die Wohneigentumsquote erhöht. Weil die LEADER-Gebiete überwiegend bestehende Gebäude zur Förderung auswählen, wird die Innenentwicklung der Dörfer und Kleinstädte unterstützt und die vorhandene Infrastruktur genutzt. So können Neubaugebiete auf der „Grünen Wiese“ und damit Flächenverbrauch in der Landwirtschaft vermieden werden. „In vielen Fällen handelt es sich bei den wieder mit Leben erfüllten Gebäuden um wertvolle Bausubstanz, die den Charme unserer Dörfer und kleine Städte ausmacht. Diese traditionellen Gebäude zeichnen sich meist durch große individuelle Gestaltungsmöglichkeiten sowie ein großes Platzangebot innen und außen aus“, so der Minister.

Wichtig ist den Akteuren in den LEADER-Gebieten nicht nur das Wohnen selbst. Auch über die Gestaltung der Rahmenbedingungen wird die Bleibebereitschaft der Familien gefördert: Bildungsinfrastruktur, Vereinsanlagen und Freizeiteinrichtungen gehören zum Repertoire der Strategien. So werden die Traditionen der Oberlausitz mit „Familienwerkstätten“ erhalten (LEADER-Gebiet Bautzener Oberland), ein Audit „Familiengerechte Kommune“ der Stadt Kirchberg (Landkreis Zwickau) oder das Mobile Familienbüro Schneeberg-Neustädtel (LEADER-Gebiet Westerzgebirge) gefördert. 167 Vorhaben im Bereich Freizeitinfrastruktur wurden bisher gefördert. Das sind rund zehn Prozent aller bisher bewilligten Vorhaben, das Investitionsvolumen liegt bei rund 13 Millionen Euro.

Hintergrund „Internationaler Tag der Familie“:

1993 wurde der „Internationale Tag der Familie“ durch eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen geschaffen. Er soll die Bedeutung der Familie als wichtigste Grundeinheit jeder Gesellschaft hervorheben und die öffentliche Unterstützung für Familien stärken.

Hintergrund „LEADER in Sachsen“:

Nach den guten Erfahrungen mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in der vergangenen Förderperiode (2007 bis 2013) hatte der Freistaat Sachsen den Regionen für 2014 bis 2020 noch größere Gestaltungsmöglichkeiten in der regionalen Entwicklung eröffnet und mehr Verantwortung bei der Verwendung der Fördermittel übertragen. Bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes setzt Sachsen wie kein anderes Bundesland auf das LEADER-Prinzip: Die Akteure im ländlichen Raum können nahezu flächendeckend die Vorteile eigenständiger Strategien einschließlich der Verantwortung für ihr Budget nutzen. Die Regionen erhalten dafür mit 427 Millionen Euro 40 Prozent der Mittel des sächsischen Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum (EPLR). Mit diesem hohen Anteil steht Sachsen europaweit an der Spitze.

Nach einem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) haben sich 30 sächsische Regionen gebildet und sich mit ihren Entwicklungsstrategien um die Anerkennung als LEADER-Gebiet beworben. Das SMUL hat alle Strategien im April 2015 genehmigt. Die LEADER-Gebiete bestimmen nun in einem transparenten Verfahren selbst, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden. Die Strategien sind die Basis für thematische Aufrufe, nach denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden um eine Förderung bewerben können. Ein Entscheidungsgremium wählt nach den regionalen Prioritäten die Vorhaben aus. Die Bewilligung der Förderung erfolgt dann durch die jeweiligen Landratsämter.

LEADER (französisch: „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“) ist eine Initiative der Europäischen Union zur Entwicklung der ländlichen Räume unter maßgeblicher Mitarbeit der Bevölkerung. Die finanzielle Unterstützung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER erfolgt aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus sächsischen Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

LEADER in Sachsen:
www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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