Einheitliches Vorgehen beim Umgang mit Wölfen

11.02.2018, 10:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Unionsminister der Länder verabschieden Thesenpapier

Landwirtschafts- und Umweltministerien der Union haben sich bei einem Treffen auf ein gemeinsames Thesenpapier zum künftigen Umgang mit dem Wolf verständigt. Zu dem zweitägigen Treffen hatte der Sächsische Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt, die Kollegen nach Sachsen eingeladen. Ziel der Minister sind länderübergreifend einheitliche Standards beim Wolfsmanagement, insbesondere mit Blick auf den Umgang mit auffälligen Wölfen.

„Die Probleme der Tierhalter und die Ängste der Menschen müssen ernst genommen werden. Nur so ist möglich, auch Akzeptanz und Begeisterung für den Naturschutz zu erreichen, was für uns ein hohes Gut ist“, so Staatsminister Schmidt.

Einig sind sich die Minister, dass die Haltung von Weidetieren auch unter den Bedingungen des europäischen Artenschutzes flächendeckend und dauerhaft erhalten bleiben muss. „Die Haltung, insbesondere von Schafen, ist für Naturschutz und Landschaftspflege auch künftig unverzichtbar“, so der Landwirtschaftsminister von Baden-Württemberg, Peter Hauk. „Daher müssen wir sowohl den Schutz von Weidetieren als auch die staatliche Unterstützung der Tierhalter zwingend weiterentwickeln. Das gilt gleichermaßen für Investitionen wie für laufende Kosten, die den Nutztierhaltern entstehen, und ebenfalls für einen gegebenenfalls erforderlichen Schadensausgleich. Dies ist nicht nur Sache der Länder. Auch der Bund sollte sich daran beteiligen“.

Bei dem Treffen sprachen sich die Minister auch für den sächsischen Vorschlag aus, zur Unterstützung der Vollzugsbehörden der Länder eine zentrale Einheit zu schaffen, die bei der Vergrämung und Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen zum Einsatz kommen kann.

Einig sind sich die Minister auch darüber, dass bundesweite Standards die Entnahme von Wölfen im Grundsatz einheitlich regeln sollen. „Eine Verordnung des Bundes, die die geltenden Voraussetzungen einheitlich regelt, ist besser als ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen, die jeweils nur in einem Bundesland gelten“, so Minister Schmidt.

Bei der jährlichen Neubewertung des Erhaltungszustandes der Wölfe in Deutschland auf wissenschaftlicher Grundlage, für die sich bereits die Umweltminister der Länder auf ihrer Herbsttagung in Potsdam ausgesprochen hatten, seien wegen teils gemeinsamer Wolfspopulationen auch die Bewertungen anderer europäischer Staaten einzubeziehen.

Darüber hinaus müsse mit Blick auf die dynamische Entwicklung der Wolfspopulation bereits heute auf eine Absenkung des Schutzniveaus hingewirkt werden. Auch bei einer Einordnung in Anhang V der FFH-Richtlinie anstelle in Anhang IV sei der Wolf nicht vom Aussterben bedroht. Das zeigen Beispiele aus Spanien, Finnland und Griechenland. Der Bund wird gebeten, bei der EU eine solche Umstufung zu erreichen.

Weiteres Thema des Treffens war die Auswertung die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene. Die Teilnehmer diskutierten das weitere Vorgehen bei der Erarbeitung der Eckwerte für die gemeinsame europäische Agrarpolitik nach 2020.

An dem Treffen am Freitag und Samstag in Dresden und Königsbrück nahmen die Minister Peter Hauk (Baden-Württemberg) und Thomas Schmidt (Sachsen) sowie die Staatssekretäre bzw. Amtschefs Hubert Bittlmayer, Dr. Christian Barth (beide Bayern), Rainer Beckedorf (Niedersachsen), Dr. Heinrich Bottermann (Nordrhein-Westfalen) und Dr. Frank Pfeil (Sachsen) teil. Dabei informierten Sie sich im Naturschutzgebiet „Königsbrücker Heide“ auch über praktische Erfahrungen, die in Sachsen seit vielen Jahren beim Wolfsmanagement gesammelt werden.


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