Behindertenbeauftragter stellt Eckpunkte für ein Sächsisches Inklusionsgesetz vor

28.09.2017, 18:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Sozialministerin Barbara Klepsch erhält vom Behindertenbeauftragten Stephan Pöhler das Eckpunktepapier für ein Sächsisches Inklusionsgesetz überreicht (© Miroslawa Müller)

Sozialministerin Barbara Klepsch hält zusammen mit dem Behindertenbeauftragten Stephan Pöhler das Eckpunktepapier für ein Sächsisches Inklusionsgesetz in den Händen

Sozialministerin Barbara Klepsch erhält vom Behindertenbeauftragten Stephan Pöhler das Eckpunktepapier für ein Sächsisches Inklusionsgesetz überreicht (© Miroslawa Müller)

Sozialministerin Barbara Klepsch hält zusammen mit dem Behindertenbeauftragten Stephan Pöhler das Eckpunktepapier für ein Sächsisches Inklusionsgesetz in den Händen

Sozialministerin Barbara Klepsch hält zusammen mit dem Behindertenbeauftragten Stephan Pöhler das Eckpunktepapier für ein Sächsisches Inklusionsgesetz in den Händen

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch verbindlichen Rechtsrahmen voranbringen

Stephan Pöhler, der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, hat heute dem Sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Sozialministerin Barbara Klepsch seine Überlegungen für ein Sächsisches Inklusionsgesetz vorgestellt.

Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend, die Sächsische Staatsregierung in Fragen der Behindertenpolitik zu beraten, sieht Pöhler damit eine Diskussionsgrundlage, um das im Koalitionsvertrag enthaltene Vorhaben, das Sächsische Integrationsgesetz zu einem Inklusionsgesetz weiterzuentwickeln, umzusetzen.

„Ich freue mich auf die nun anstehenden Abstimmungen und Konsultationen mit den Verbänden und eine breite Beteiligung der Menschen mit Behinderungen“, so Pöhler.

Richtschnur seiner Überlegungen sind die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese beinhalteten auch einen besonderen Fokus auf Kinder und Eltern mit Behinderungen sowie die Abschaffung pauschaler Wahlrechtsausschlüsse. Gleichfalls gelte es, die Strukturen für die gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Behinderungen den Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen.

„Wenn wir in Sachsen die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention flächendeckend und sozialräumlich umsetzen wollen, kommen wir an einer Einbeziehung der kommunalen Ebene in den Geltungsbereich des neuen Inklusionsgesetzes nicht vorbei.“, so Pöhler weiter.

Der Beauftragte ist überzeugt, dass mit dem neuen Inklusionsgesetz diverse weitere Gesetzesänderungen verbunden sein müssen, um ein Mehr an gleichberechtigter Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu erreichen.


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