Erstes Lagebild zu „Reichsbürgern“ in Sachsen

01.08.2017, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Szene und die von ihr ausgehende Gefahr nicht unterschätzen“

Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV) hat ausgehend von der im Dezember 2016 begonnenen Beobachtung der „Reichsbürger“-Szene erstmals ein detailliertes Lagebild zu „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ vorgelegt. Es informiert über das Personenpotenzial, seine regionale Verteilung, die Altersstruktur sowie zu Verbindungen der Szene untereinander und zur von ihr ausgehenden Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung.

Demnach leben im Freistaat Sachsen mit Stand vom 30. Juni 2017 insgesamt 718 Personen, die der „Reichsbürger“-Szene zuzurechnen sind.

„Mit diesem Lagebild liegt ein erstes solides Fundament an detaillierten Erkenntnissen über ‚Reichsbürger‘ im Freistaat Sachsen vor. Verfassungsschutz, Operatives Abwehrzentrum und Behörden haben dabei konstruktiv zusammen gearbeitet und werden dies auch im Zuge der künftigen Erkenntnisgewinnung tun“, sagte Innenminister Markus Ulbig. „Damit zeigen wir, dass wir diese Szene auf dem Radar haben und die von ihr ausgehende Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ernst nehmen. ‚Reichsbürger‘ besitzen zum Teil ein hohes Eskalations-, Gewalt- und Mobilisierungspotenzial insbesondere gegenüber Vollzugsbeamten. Außerdem sind ihr Fanatisierungsgrad und ihre Waffenaffinität nicht zu unterschätzen“, sagte Ulbig.

„Sie lehnen unsere Gesetze und unseren Staat fundamental ab. Dies dürfen und werden Rechtsstaat und Gesellschaft nicht dulden. Ein solches Auftreten darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Deshalb ist es richtig, dass Reichsbürger und Selbstverwalter bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet werden und die Waffenbehörden bereits konkrete Maßnahmen treffen“, so Ulbig.

Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder haben sich im November 2016 darauf verständigt, aufgrund der veränderten Gefährdungslage die sogenannten „Reichsbürger und Selbstverwalter“ bundesweit durch den Verfassungsschutzverbund zu beobachten. Seit Dezember 2016 sind „Reichsbürger und Selbstverwalter“ deshalb auch Beobachtungsobjekt des LfV Sachsen.

Zusammenfassung des LfV-Lagebildes

• Das LfV rechnet dem Spektrum der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ derzeit 718 Personen zu (Stand: 30. Juni 2017).

• Von diesen 718 „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ sind 67 Personen zusätzlich dem rechtsextremistischen Spektrum zuzurechnen. Diese sind zu etwa zwei Dritteln dem subkulturellen Spektrum und zu einem Drittel dem organisierten bzw. parteigebundenen Rechtsextremismus zuzuordnen.

• Die meisten „Reichsbürger“ leben in Mittelsachsen (120 Personen), dem Vogtlandkreis (98 Personen) sowie in den Landkreisen Bautzen (74 Personen) und Görlitz (66 Personen). Während für Chemnitz Erkenntnisse über 17 „Reichsbürger“ vorliegen, sind es in Dresden 29 und in Leipzig 34. Im Erzgebirgskreis leben 57, im Landkreis Leipzig 38, im Landkreis Meißen 37, im Landkreis Nordsachsen 64, im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 29 und im Landkreis Zwickau 55 „Reichsbürger“.

• Der durchschnittliche „Reichsbürger“ in Sachsen ist männlich und etwa 49 Jahre alt. Dies stellt einen Unterschied zu anderen extremistischen Phänomenbereichen dar, die im Allgemeinen eine deutlich jüngere Altersstruktur bei ihren Anhängern aufweisen. Der Frauenanteil ist im Freistaat Sachsen mit 23 Prozent im Vergleich mit anderen Bundesländern überdurchschnittlich hoch.

• Zum Beobachtungsobjekt „Reichsbürger und Selbstverwalter in Sachsen“ zählen neben einer Vielzahl von Einzelpersonen auch einzelne Gruppierungen („Bundesstaat Sachsen“, „Exilregierung Deutsches Reich“, „Die Exil-Regierung Deutsches Reich“, „staatenlos.info“ und „Freie Wählergemeinschaft Einiges Deutschland“) sowie lose Personenzusammenschlüsse. Die meisten „Reichsbürger“ in Sachsen gehören keiner der im Lagebild genannten Gruppierungen an. Sie agieren stattdessen als Einzelpersonen. Detaillierte Informationen zu den Aktivitäten und Zielen der jeweiligen Gruppierungen finden Sie im beigefügten Lagebild.

• Bei 40 von den 718 durch das LfV erfassten „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ liegen Erkenntnisse über zumindest frühere waffenrechtliche Erlaubnisse vor. Darunter befinden sich fünf Personen, die zusätzlich dem rechtsextremistischen Spektrum zuzurechnen sind.

• Bei von "Reichsbürgern" begangenen Straftaten dominierten in den letzten Jahren bundesweit Betrugstaten, jedoch waren auch zahlreiche Gewaltdelikte zu verzeichnen. Die besondere Gefährdung besteht insoweit in der Möglichkeit sich aufschaukelnder Situationen, die in Kurzschlusshandlungen münden. Es droht in diesem Zusammenhang eine Eskalationsspirale der Gewaltausübung, bestehend aus Amtsanmaßung, Widerstandshandlungen und im Einzelfall ggf. schließlich auch schweren Gewaltstraftaten. In Sachsen wurden von 2012 bis 2016 insgesamt 1.524 Straftaten durch "Reichsbürger" verübt (423 Personen polizeilich bekannt, Stand: 27.12.2016). Meist handelte es sich um Verkehrsdelikte, Urkundenfälschungen, Beleidigungen oder Nötigungen. Gewaltdelikte machten zwei Prozent aus.

Hinweis für die Berichterstattung:
Das vollständige Lagebild des LfV „Reichsbürger und Selbstverwalter in Sachsen“ befindet sich im Anhang dieser Medieninformation.

Es kann darüber hinaus auch im Internet unter www.verfassungsschutz.sachsen.de heruntergeladen werden.

Widerrufe waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Reichsbürgern durch die Waffenbehörden

Waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfungen erfolgen zum einen im Rahmen der Bearbeitung der Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnisse, zum anderen anlassbezogen, also z.B. wenn Anhaltspunkte auftreten, die bei den Waffenbehörden aktuelle Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Erlaubnisinhabers entstehen lassen.

Ein Erlass des Staatsministeriums des Innern hat die Waffenbehörden am 1. November 2016 in Bezug auf die Reichsbürgerszene zu solchen Prüfungen aufgefordert: Wer die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Regeln unseres Rechtsstaates nicht anerkennt, bei dem ist die begründete Besorgnis gegeben, dass er dann auch das Waffengesetz und damit die Regelungen zum korrekten Umgang mit der Waffe und zur sicheren Aufbewahrung für sich nicht als bindend anerkennt. Eine solche Person gewährleistet nicht die Zuverlässigkeit, die bei dem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis vorhanden sein muss. Die Waffenbehörden holen deshalb bei solchen Prüfungen der Zuverlässigkeit Auskünfte beim Bundeszentralregister, dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister und bei den örtlichen Polizeidienststellen ein. Erforderlichenfalls befragen sie das Landesamt für Verfassungsschutz.

„Die Fortschritte bei der Szeneaufklärung, vor allem aber die zählbaren Ergebnisse im Bereich des Waffenrechtes zeigen, dass wir mit unseren Maßnahmen den richtigen Weg eingeschlagen haben“, sagte Innenminister Ulbig.

Im Zuge des Erlasses sind die sächsischen Waffenbehörden bereits 89 Hinweisen nachgegangen, in denen Personen den Reichsbürgern zugeordnet wurden.

Gut die Hälfte dieser Hinweise wurde bereits abgearbeitet. So konnten seit dem 1. November 2016 bei 13 Reichsbürgern die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen werden. In sieben weiteren Fällen sind förmlich Widerrufsverfahren eingeleitet worden. Darüber hinaus haben sieben Personen ihre waffenrechtliche Erlaubnis im Zuge einer Anhörung freiwillig an die Waffenbehörde zurückgegeben. In einem Fall erfolgte eine freiwillige Rücknahme eines Antrages. Zwei Fälle wurden vom Freistaat zuständigkeitshalber abgegeben, in weiteren 18 Fällen waren die Zweifel an der Zuverlässigkeit nicht erweislich. 41 Verfahren befinden sich aktuell noch in der Verfahrensprüfung, davon sind fünf Vorgänge Antragsverfahren auf eine waffenrechtliche Erlaubnis.


zurück zum Seitenanfang