6. Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zur Braunkohlesanierung: Kabinett beschließt Bereitstellung der Landesmittel

31.01.2017, 12:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im November 2016 haben sich der Bund und die Braunkohleländer auf einen Entwurf für das 6. Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung bis 2022 geeinigt. Betroffen davon ist der Freistaat Sachsen mit seinen Revieren in Mitteldeutschland und der Lausitz – aber auch die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dazu stellen der Bund und die vier betroffenen Länder mehr als 1,2 Mrd. Euro bereit. Rund eine halbe Milliarde Euro entfallen auf den Freistaat Sachsen, davon werden rund 240 Millionen Euro vom Land selbst getragen. Die Bereitstellung der Landesmittel hat das Kabinett heute beschlossen und damit den Weg für die Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens im Frühjahr 2017 bereitet.

„Das Leipziger Neuseenland hat in den letzten Jahren ebenso wie das Lausitzer Seenland stark an Attraktivität gewonnen. Von 1991 bis heute haben der Bund und der Freistaat Sachsen rund 4 Milliarden Euro in die Braunkohlesanierung der sächsischen Reviere investiert, davon entfallen rund 1 Milliarde Euro auf den sächsischen Landeshaushalt. Durch das Abkommen wird die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2018 bis 2022 abgesichert. Damit können die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH fortgeführt werden“, betont Wirtschaftsminister Martin Dulig.

Besondere Bedeutung kommt den sogenannten Maßnahmen nach § 4 zu, die für infrastrukturelle Maßnahmen wie z.B. den Bau von Radwegen, Bootsanlegern, Schleusen oder Anlagen für eine touristische Nutzung oder Schiffsanleger für Fährverbindungen zur Verfügung stehen. Diese Maßnahmen werden nur durch Landesmittel und Gelder der Projektträger finanziert. Seit dem Jahr 1998 sind im Freistaat hierfür Mittel in Höhe von 226 Millionen Euro bereitgestellt worden. Bis 2022 stellt der Freistaat weitere insgesamt 75 Millionen Euro zur Verfügung.

Dulig weiter: „Damit setzen wir ein positives Zeichen für eine nachhaltige Zukunft der betroffenen Reviere der sächsischen Lausitz und Mitteldeutschland und ihre künftige Entwicklung. Unsere Aufgabe als Staatsregierung ist es, die Regionen weiter zu unterstützen, z.B. bei der Vernetzung der Wasserreviere, beim Ausbau der Infrastruktur oder indem wir praktikable Rahmenbedingungen für die Betreiber vor Ort schaffen.“

Im Rahmen der Braunkohlesanierung werden im Freistaat Sachsen mehr als 40 Tagebaurestseen mit einer Gesamtfläche von ca. 14.000 Hektar entstehen. Größter See mit 13 Quadratkilometer ist der Bärwalder See, jüngster See ist der Zwenkauer See.
Für Industrie und Gewerbe sind moderne Standorte entstanden, z.B. Schwarze Pumpe in der Lausitz und der Mitteldeutsche Industriepark Espenhain. Aktuelle Vorhaben sind insbesondere die seenverbindenden Maßnahmen wie die kurze Gewässerverbindung Cospudener – Zwenkauer See (Harthkanal) und die Schiffbarmachung ostsächsischer Bergbaufolgeseen wie Geierswalder See, Partwitzer See, Bärwalder See und Berzdorfer See.

Die Aufgabenschwerpunkte im Zeitraum 2017-2022:
Die bergtechnische Sanierung ist weitestgehend abgeschlossen. Die ehemaligen Tagebaue sind alle geflutet, die Endwasserstände sind nahezu erreicht. Die Aktivitäten konzentrieren sich besonders auf die so genannte Gewässernachsorge. Hierbei geht es darum, die Gewässerqualität der Tagebauseen langfristig zu beobachten und im Bedarfsfall zu beeinflussen. Ebenso ist die Stabilität der Gewässerböschungen zu überwachen und zu gewährleisten. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt wird sich zukünftig aus dem Grundwasserwiederanstieg ergeben. Hier gilt es, sowohl die Vernässung von Gebäuden zu verhindern, als auch gefährdete Kippenflächen zu sichern.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
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