Startschuss für die psychosoziale Prozessbegleitung in Sachsen: Kabinett beschließt Einbringung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren in den Landtag

30.08.2016, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Entwurf eines Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (SächsPsychPbGAG) in den Landtag einzubringen.

Dazu sagte der Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow: „Opferschutz ist in einem Rechtsstaat ebenso wichtig wie die Verfolgung von Täter und Tat. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Meilenstein für den Ausbau des Opferschutzes. Verletzte dürfen im Strafverfahren nicht erneut Opfer werden. Hierfür wird die emotionale und psychologische Unterstützung im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung einen wichtigen Beitrag leisten.“

Bei der psychosozialen Prozessbegleitung handelt es sich um eine nichtrechtliche Begleitung mit dem Ziel der Unterstützung in der Zeit vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst vor allem die Informationsvermittlung sowie die qualifizierte Betreuung und Unterstützung im gesamten Strafverfahren, um die individuelle Belastung der Verletzten zu reduzieren. Opfer bestimmter Straftaten werden sie künftig kostenfrei in Anspruch nehmen können.

Hintergrund ist das 3. Opferrechtsreformgesetz, das am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist und die rechtliche Grundlage für das Institut der psychosozialen Prozessbegleitung geschaffen hat. Das darin enthaltene Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten und überlässt die Einzelregelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung den Ländern. Die Landesjustizverwaltungen haben die vorgesehenen Regelungen dabei vor allem in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe eng miteinander abgestimmt.

Im sächsischen Ausführungsgesetz soll vor allem geregelt werden, welche Personen und Stellen für die psychosoziale Prozessbegleitung anerkannt werden können und welche weiteren Anforderungen hierfür an Berufsausbildung, praktische Berufserfahrung, spezialisierte Weiterbildung und regelmäßige Fortbildungen zu stellen sind. Wichtig ist dabei, dass Prozessbegleiter über ausreichende Praxis in der Opferberatung verfügen.

In Sachsen sind seit Jahren viele Einrichtungen (http://www.justiz.sachsen.de/content/2956.htm) mit professionellen, für Opfer und ihre Angehörigen kostenfreien Beratungsangeboten präsent. „Bereits jetzt leisten die Opferbe-ratungsstellen hervorragende Arbeit. Ich bin froh, dass sie ab dem kommenden Jahr ihr Angebot um einen wichtigen Baustein erweitern können“, so Staatsminister Gemkow.


Kontakt

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