Sachsen setzt Abschiebungen nach Tunesien fort

25.08.2016, 16:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der Landesdirektion Sachsen hat mit einer Sammelchartermaschine am heutigen 25. August insgesamt 10 abgelehnte Asylbewerber nach Tunesien ausgeflogen.

Sammelabschiebungsflüge können mit Zustimmung der tunesischen Behörden durchgeführt werden, seit Vertreter des Bundes im März 2016 in Tunesien die organisatorischen Probleme bei Einzel-Rückführungen aus Deutschland angesprochen haben.

Die heutige Sammelchartermaschine ist die vierte, die die ZAB seitdem mit Unterstützung der sächsischen Polizei und der Bundespolizei nach Tunesien senden konnte. Die sächsischen Sammelcharter können auch durch die übrigen 15 Bundesländer für Rückführungen nach Tunesien genutzt werden. So befanden sich in der heutigen Maschine zusätzlich zu den zehn sächsischen Fällen jeweils ein Tunesier aus Bayern und Hamburg.

Ein Tunesier, der in Aue untergebracht war, hatte sich der Abschiebung widersetzen wollen, indem er vorübergehend auf ein Hausdach flüchtete. Nach ärztlicher Betreuung konnte dieser Tunesier jedoch mit der heutigen Sammelchartermaschine mitfliegen.

Die Maschine ist um 15.40 Uhr gestartet. Wenn alle 12 ausgeflogenen Tunesier wie erwartet in Tunesien aufgenommen werden, erhöht sich die Zahl der in diesem Jahr durch die ZAB nach Tunesien abgeschobenen Tunesier von 51 auf nunmehr 61 Personen.

Mit Stand 31. Juli 2016 lebten im Freistaat Sachsen insgesamt 6.501 vollziehbar ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber, davon 718 aus Tunesien.

Bis Ende Juli 2016 hat die ZAB insgesamt 2.398 Rückführungen vollzogen. Im gesamten Jahr 2015 gab es von Sachsen aus 1.725 Rückführungen.


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