Lebensmittelüberwachung ist praktizierter Verbraucherschutz

25.08.2016, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In der Wernesgrüner Brauerei GmbH in Wernesgrün stellte Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch heute den »Jahresbericht 2015 – Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung« vor. Die regelmäßigen Kontrollen des örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes ergaben, dass es sich hier um ein vorbildliches und rechtskonform arbeitendes Unternehmen handelt.

Der Jahresbericht 2015 zeigt, dass die sächsischen Verbraucherschutzbehörden mit viel Engagement und Sachverstand dafür Sorge tragen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher im Freistaat ohne Bedenken essen und trinken können, was ihnen zusagt. »Wir als Freistaat Sachsen kontrollieren regelmäßig die Lebensmittel- und Futtermittelbetriebe. Wir kontrollieren die verwendeten Zutaten, wir kontrollieren die Produktionsbedingungen. Unsere Kontrollen sorgen dafür, dass Verbraucher den sächsischen Produkten vertrauen. Auch 2015 zeigten die Kontrollen: Unsere Lebensmittel sind sicher,« sagte Staatsministerin Barbara Klepsch.

Das Kontrollpersonal der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte hat im letzten Jahr von den insgesamt nahezu 66.000 statistisch erfassten Lebensmittelunternehmen 37.795 Betriebe kontrolliert. Dazu erfolgten 77.008 Inspektionsbesuche.

Erfreulich stellt sich die Entwicklung der Verstöße dar. Verstöße sind erhebliche Mängel hinsichtlich der Einhaltung des Lebensmittelrechts, die nicht mehr mit einfachen Maßnahmen, wie zum Beispiel Belehrungen und Beratungen, geahndet werden können. Bei 1.455 Betrieben, das sind 3,8 Prozent der kontrollierten Betriebe, wurde solch ein Verstoß festgestellt. Im Vorjahr lag die Quote noch bei 5,2 Prozent.

Wie jedes Jahr wurden auch 2015 neben der üblichen Kontrolltätigkeit spezifische Aspekte der Lebensmittelsicherheit im Rahmen von Landesüberwachungsprogrammen einer eingehenden Analyse unterzogen. So wurde die Hygiene in Gaststätten näher beleuchtet. Hierzu erfolgten 264 Kontrollen. In der Mehrheit der kontrollierten Objekte fanden die Kontrolleure einen sehr guten bis zufriedenstellenden baulichen Zustand und eine sehr gute bis zufriedenstellende Produktionshygiene vor. Dennoch musste festgestellt werden, dass es bei den vorbeugenden Maßnahmen (zum Beispiel Schulung des Personals, Betriebsdokumentation) noch Defizite gibt.

Ein weiterer Schwerpunkt, der im Rahmen eines Überwachungsprogramms untersucht wurde, war die Gefahr einer Kontamination von erdnahem Obst bzw. Gemüse mit Viren. Bei erdnahem Obst und Gemüse besteht durch die Bewässerung der Pflanze, durch Kontamination mit Erde aber auch durch die Ernte von Hand die Gefahr einer Kontamination, zum Beispiel mit dem Durchfallerreger Norovirus oder auch mit Hepatitisviren. Dieses Überwachungsprogramm schließt an ein vorhergehendes Programm an, das aufgrund des lebensmittelbedingten Norovirusausbruchs an ostdeutschen Schulen und Kindertagesstätten im Jahr 2012 zur umfassenden Risikoanalyse durchgeführt wurden. Im Ergebnis sind Obst und Gemüse von sächsischen Erzeugern sichere Lebensmittel, da pathogene Viren in keinem Fall nachgewiesen wurden.

Solche Landesüberwachungsprogramme sind wichtig, um unter Umständen vorhandene Probleme zu entdecken und die Überwachungstätigkeit auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse zu optimieren.

Für die Herstellung sicherer tierischer Lebensmittel benötigt man sichere Futtermittel, so dass der amtlichen Futtermittelüberwachung eine entscheidende Rolle beim vorbeugenden Verbraucherschutz zukommt. Hierzu erfolgten im Jahr 2015 1.567 Kontrollbesuche und 974 amtliche Probenahmen. In 50 Fällen wurden Mängel festgestellt und den Unternehmen wurden Hinweise gegeben, wie sie den festgestellten Mangel beseitigen können. In 12 Fällen war die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens bzw. das Aussprechen einer Verwarnung notwendig. 48 Vorgänge wurden zuständigkeitshalber an die Kontrollbehörden anderer Bundesländer abgegeben

Bei allen Zahlen über Kontrollen und Probenahmen darf nicht vergessen werden, dass die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden auch weitere wichtige Tätigkeiten ausüben. Sie begegnen den Unternehmen nicht nur als Kontrollinstanz, sondern helfen diesen auch durch Schulungs- und Beratungsmaßnahmen weiter, so dass sie den in der Regel um Einhaltung der Vorschriften bemühten Unternehmen auch als Partner zur Seite stehen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang