Das Meister-Bafög wird zum Aufstiegs-BAföG: Beruflicher Aufstieg lohnt sich!

28.07.2016, 12:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zum 1. August 2016 werden die Förderbedingungen für den beruflichen Aufstieg erheblich verbessert. Dann tritt das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Geförderte erhalten beispielsweise höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und es gelten höhere Freibeträge. Besser bekannt ist die Förderung unter dem bisherigen Begriff „Meister-BAföG“. Gefördert werden aber nicht nur Meisterlehrgänge. Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher erhalten – unabhängig vom Alter – eine einkommensunabhängige finanzielle Unterstützung durch Beiträge zu den Kosten des Lehrgangs und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag auch zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teilweise als Zuschuss und teilweise als Darlehen.

„Die Förderbedingungen für einen beruflichen Aufstieg waren noch nie so gut. Ein Aufstieg durch Bildung ist damit auch für jene erreichbar, die während ihrer Fortbildung Arbeit und Familie unter einen Hut bringen müssen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten nach Abschluss der Fortbildung sind in Sachsen hervorragend, sei es als hochqualifizierte Fachkraft, Handwerksunternehmer oder Führungskraft in einem mittelständischen Unternehmen“, so Wirtschaftsminister Martin Dulig.

Die Übernahme der Lehrgangskosten steigt von max. 10.226 Euro auf max. 15.000 Euro. Davon werden 40 Prozent als Zuschuss und der Rest als Darlehen gewährt. Beim „Meisterstück“ wird ein Zuschussanteil von 40 Prozent eingeführt und die förderfähigen Kosten werden auf max. 2.000 Euro erhöht.

Gleichzeitig steigt der Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen für Alleinstehende von max. 697 Euro auf max. 768 Euro monatlich, davon 50 Prozent als Zuschuss. Bei Verheirateten steigt der Aufschlag um 10 Euro und je Kind um 15 Euro auf 235 Euro pro Monat. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende beträgt nunmehr 130 Euro statt 113 Euro monatlich. Die Vermögensfreibeträge werden ebenfalls deutlich angehoben.

Auch der „Erfolgsbonus“ steigt: Wer die Abschlussprüfung besteht, dem werden künftig 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.

Schließlich wird der Kreis der Förderberechtigten um Bachelor-Absolventen und Studienabbrecher erweitert.

Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an den Gesamtkosten der Förderung mit 22 Prozent. Im Jahr 2015 erhielten 7.786 Lehrgangsteilnehmer/-innen aus Sachsen eine finanzielle Unterstützung durch AFBG. Dafür wurden insgesamt 39,3 Millionen Euro aufgewendet. Davon wurden 13,9 Millionen Euro als Zuschuss und 25,4 Millionen Euro als Darlehen gewährt.

Ansprechpartner für die Förderung entsprechend AFBG sind die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und das Landesamt für Ausbildungsförderung bei der Landesdirektion Sachsen.

Seit Bestehen des AFBG wurden im Freistaat berufliche Aufstiege mit rund 400 Millionen Euro (davon rund 89 Millionen Euro Landesmittel) gefördert.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang