Masterplan Medizinstudium

30.06.2016, 15:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Klepsch begrüßt Beschlüsse der Gesundheitsminister

Auf der 89. Gesundheitsministerkonferenz in Rostock verständigten sich die Minister der Länder auf einen »Masterplan Medizinstudium 2020«. Dieser enthält 37 Punkte zur Neuausrichtung des Medizinstudiums.

Für eine flächendeckende medizinische Grundversorgung ist eine Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium nötig. »Wir Gesundheitsministerinnen und -minister haben uns mit der Kultusseite darauf verständigt, dass die Allgemeinmedizin Prüfungsfach wird. Das ist wichtig«, so Gesundheitsministerin Klepsch am Rande der Gesundheitsministerkonferenz. Dies werde dazu beitragen, dass sich schon die Studenten stärker mit der Allgemeinmedizin befassen.

Noch offen ist die Einführung einer Landarztquote. Hierzu soll es schnellstmöglich ein klärendes Gespräch mit der KMK geben. »Wir Gesundheitsministerinnen und -minister plädieren weiterhin dafür, den Ländern die Möglichkeit zur Einführung einer solchen Vorabquote einzuräumen«, ergänzte Staatsministerin Klepsch. »Neben der Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium kann auch die Einführung einer Landarztquote zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Lande beitragen.«

  • Multiresisente Erreger

Außerdem beschloss die GMK Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung von Multiresistenten Erregern (MRE). Die Ausbreitung dieser Erreger stellt aktuell eine der größten Herausforderungen für die klinische und allgemeine medizinische und pflegerische Versorgung dar.

So soll die MRE-Problematik stärker in die Aus- und Weiterbildungsgänge der Ärztinnen und Ärzte und des medizinischen Fachpersonals integriert werden.
Außerdem bestehen Handlungsbedarfe für eine verbesserte bundesweite Umsetzung von Screening-Untersuchungen auf MRE unter Beachtung der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. Sowohl für das gezielte Screening von klar definierten Risikogruppen im Krankenhaus als auch insbesondere das Screening im ambulanten Bereich sind unbedingt ausreichende Vergütungen zu regeln. Durch diese Maßnahme wird auch die Zusammenarbeit zwischen Kliniken, dem ambulanten Bereich und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst mit dem Ziel der Zurückdrängung von MRE deutlich verbessert.

Im Freistaat Sachsen werden seit Jahren Patienten mit bestimmten Risiken bei Aufnahme in Kliniken auf MRE gescreent. Darüber hinaus werden im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2013 große Anstrengungen für eine möglichst flächendeckende Erfassung der Daten zum Vorkommen von MRE über sächsische Labore unternommen. Zukünftig werden sich 15 von 21 Laboren aus dem Freistaat Sachsen am Resistenz-Erfassungssystem des Robert Koch-Institutes beteiligen, davon wurden 12 durch den Freistaat Sachsen gefördert.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
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