Raumordnungsverfahren für Kiesabbau im Thiendorfer Ortsteil Würschnitz abgeschlossen

24.06.2016, 09:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kiesgewinnung nur eingeschränkt möglich

Die Landesdirektion Sachsen hat das Raumordnungsverfahren für das bergbauliche Vorhaben „Kiessandtagebau Würschnitz-West“ abgeschlossen. Im Ergebnis kann das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden. Allerdings ist der Kiesabbau aus raumordnerischer Sicht nur auf weniger als der Hälfte der vorgesehenen Fläche möglich.

Träger des Vorhabens ist die Firma Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG. Diese möchte westlich der Ortschaft Würschnitz in der Radeburg-Laußnitzer Heide auf einer Fläche von 107 Hektar hochwertigen Kiessand abbauen.

Die vorgesehene Abbaufläche umfasst Teile eines Vorranggebietes, welches für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen ist. Darüber hinaus sind aber auch Gebiete betroffen, die nicht für den Kiesabbau vorgesehen sind. Dazu zählen ein Vorranggebiet Natur und Landschaft sowie ein Vorranggebiet Wasserressource. Vorranggebiete sind im Regionalplan ausgewiesene Gebiete, in denen bestimmte Funktionen oder Nutzungen Vorrang haben.

Unmittelbar westlich und südlich der geplanten Abbaufläche schließen ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) und ein Vogelschutzgebiet des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 an. Südlich des Abbaufeldes befindet sich zudem ein Lager für explosionsgefährliche Stoffe.

Im Raumordnungsverfahren hat die Landesdirektion Sachsen unter anderem die Landratsämter, die Regionalen Planungsverbände und die Naturschutzverbände beteiligt. Deren Stellungnahmen, aber auch Hinweise und Anregungen interessierter Bürger, flossen in die Entscheidung ein.

Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat die Landesdirektion Sachen festgestellt, dass das Vorhaben eine sehr große Raumwirksamkeit hat. Es muss mit erheblichen Auswirkungen auf die Natur, Tiere und Pflanzen, das Wasser, den Boden und das Klima gerechnet werden.

Deshalb wurden dem Kieswerk eine Reihe von Maßgaben auferlegt, mit denen diese Auswirkungen vermindert oder ganz vermieden werden sollen. Insbesondere dürfen das Vorranggebiet Natur und Landschaft und das Vorranggebiet Wasserressource für den Kiesabbau nicht in Anspruch genommen werden.

Die Raumorderische Beurteilung wird für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
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