Letzte Anträge nach alter Richtlinie DiOS bewilligt - Freistaat unterstützt Kommunen mit 7,66 Millionen Euro beim Breitbandausbau

08.06.2016, 16:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie DiOS wurden noch alle entscheidungsreifen offenen Anträge, die auf Grundlage der bisherigen Richtlinie DiOS gestellt wurden, positiv beschieden. Damit erhalten heute die Gemeinden Schleife, Trebendorf und Groß Düben sowie die Stadt Radeburg ihre Fördermittelbescheide. Insgesamt werden damit durch den Freistaat Sachsen Zuwendungen in Höhe von 7,66 Millionen Euro zugesagt. Die Mittel aus dem Landesprogramm „Digitale Offensive Sachsen“ sind vorgesehen, um Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze vor Ort aufzubauen. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf etwa 10 Millionen Euro.

Staatssekretär Stefan Brangs, Beauftragter der Staatsregierung für Digitales: „Ich freue mich, dass die Kommunen den Sprung von der Planungsphase in die Ausbauphase geschafft haben und immer mehr Bürgern und Unternehmen im Freistaat ein hochleistungsfähiger Breitbandzugang bereitgestellt wird. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in Zukunft mehr und mehr Kommunen sehen werden, die diesem Beispiel folgen.“

In den Gemeinden Schleife (Altort, Rohne, Mulkwitz), Trebendorf (Kleintrebendorf, Mühlrose) und Groß Düben im Landkreis Görlitz ist ein so genanntes Betreibermodell geplant, bei dem digitale Infrastrukturen errichtetet werden, die im Besitz der Kommunen verbleiben und für den konkreten Betrieb des Breitbandnetzes dann an einen Betreiber verpachtet werden.

Für die Stadt Radeburg im Landkreis Meißen ist die Förderung einer so genannten Wirtschaftlichkeitslücke vorgesehen. Hierbei erhält ein Telekommunikationsunternehmen in Folge einer Ausschreibung den Fehlbetrag, um unwirtschaftliche Gebiete mit einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu erschließen.

Mit dem anstehenden Inkrafttreten der Richtlinien-Novelle verliert die alte DiOS-Richtlinie ihre Gültigkeit. Nach dem Willen der Staatsregierung soll der gesamte Freistaat in den nächsten Jahren von der Digitalisierung profitieren und fit gemacht werden für die Anforderungen und Herausforderungen der Zukunft.

Hintergrund:
In ländlichen Regionen übersteigen die Investitionskosten häufig die zu erwartenden Betriebsgewinne. Deshalb findet ein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Telekommunikations-Unternehmen nur bedingt statt.

Anfang Mai hat die Staatsregierung die Novellierung der Richtlinie DiOS beschlossen. Die neue Fassung tritt mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.


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