Fachhochschule Dresden behält staatliche Anerkennung

31.05.2016, 10:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Private Hochschule erfüllt Auflagen des Wissenschaftsministeriums

Die staatliche Anerkennung der Fachhochschule Dresden als Hochschule wird nicht widerrufen. Die private Hochschule erfüllte die Auflagen des Wissenschaftsministeriums weitgehend. Das ergab eine Prüfung in den letzten Wochen. Der Wissenschaftsrat hatte als Ergebnis einer Evaluierung (Reakkreditierung) bei der Hochschule gravierende Mängel festgestellt, die dem Weiterbetrieb als Hochschule entgegenstanden. Das sächsische Wissenschaftsministerium hatte daraufhin der Hochschule eine Reihe von Auflagen erteilt, deren Erfüllung bis zum 15. April 2016 nachgewiesen sein musste. Dies wurde fristgerecht und inhaltlich weitgehend erfüllt.

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange erklärt: „Ich begrüße es sehr, dass die Fachhochschule Dresden die gestellten Auflagen erfüllt hat und als staatlich anerkannte Hochschule weiter Studierende ausbilden darf. Mit ihren sieben Studiengängen in den Fachrichtungen Design, Sozialwissenschaften und Betriebswirtschaft ergänzt sie die Ausbildungsmöglichkeiten anderer sächsischer Hochschulen. Die Fachhochschule hat in den letzten Monaten in enger Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium die vom Wissenschaftsrat monierten Mängel und Unzulänglichkeiten abgearbeitet. Alle Gremien der Hochschule, themenbezogene Arbeitsgruppen und nicht zuletzt der Betreiber und der neue Rektor haben gemeinsam zum positiven Ergebnis beigetragen.“

„Die Fachhochschule Dresden“, so Frau Staatsministerin Dr. Stange weiter, „hat es nun in einem ersten Schritt geschafft, dass sie als Hochschule weiterbetrieben werden kann. Sie wird demnächst die Grundlagen für einen erneuten Antrag des Wissenschaftsministeriums auf Reakkreditierung durch den Wissenschaftsrat zuarbeiten. Mit den gezeigten Fortschritten hat sie gute Voraussetzungen, den Wissenschaftsrat im neuen Verfahren insbesondere von ihrem wiedergewonnenen Verständnis für akademische Selbstverwaltung und von ihrem Personalzuwachs vor allem in der professoralen Lehre zu überzeugen.“

Der Wissenschaftsrat hatte der Fachhochschule Dresden im Juli 2015 die Reakkreditierung versagt. Diese Entscheidung beruhte auf der negativen Stellungnahme des Akkreditierungsausschusses des Wissenschaftsrates, der sich im Wesentlichen auf den eindeutigen Bericht einer Experten-Arbeitsgruppe stützte, welche die Fachhochschule auch vor Ort geprüft hat. Die festgestellten Kritikpunkte ließen nach fachlicher Auffassung des Wissenschaftsrates eine positive Entscheidung auch unter Bedingungen und Auflagen nicht mehr zu. Das Wissenschaftsministerium verpflichtete die Fachhochschule im September 2015 daher, die Behebung der Mängel bis zum 15. April 2016 nachzuweisen. Eine Immatrikulation von Studierenden zum Sommersemester 2016 war der Hochschule untersagt.

Den Auflagen gemäß hat die Fachhochschule Dresden in den letzten Monaten etwa in ihrer Grundordnung die Betreiberrechte auf den nichtakademischen Bereich beschränkt, Selbstverwaltungsorgane eingerichtet, Berufungen von zusätzlichen Professoren durchgeführt und einen neuen Rektor gewählt. Entsprechend der Auflagen des Ministeriums wurde das Service- und Verwaltungspersonal verstärkt, das Bibliotheksbudget erhöht, ein Forschungsbudget geschaffen sowie ein Qualitätssicherungssystem für die Verbesserung von Lehre und Forschung auf den Weg gebracht. Der Träger hat dem vom Senat festgestellten höheren Finanzbedarf der Hochschule zugestimmt. Zudem wurden die nötigen Schritte eingeleitet, um das Betreuungsverhältnis von Professor zu Studenten je Studiengang zu verbessern.

Einzig die Auflage, die hauptberufliche professorale Lehre je Studiengang auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen, wurde noch nicht in allen Studiengängen erfüllt. Hier sieht das Wissenschaftsministerium aber aufgrund der starken Bemühungen der Hochschule eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die dafür nötigen Berufungen bis zum Beginn des Wintersemesters abgeschlossen sein werden. Gemäß dieser Annahme wird der Hochschule im Sommer 2016 so zeitig wie möglich auch in diesen Studiengängen wieder das Recht zur Immatrikulation erteilt werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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