Landesdirektion Sachsen genehmigt Nachtragshaushalt des Erzgebirgskreises

26.05.2016, 17:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landkreis kann Kredite in Höhe von 10,0 Million Euro neu aufnehmen

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 26. Mai 2016 den 1. Nachtragshaushalt des Erzgebirgskreises für 2016 mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 475,95 Millionen Euro genehmigt.

Der Nachtragshaushalt des Erzgebirgskreises für 2016 ist ausgeglichen und schließt mit einem positiven ordentlichen Ergebnis ab. Gemäß der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises kann der Haushaltsausgleich auch im gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2019 erreicht werden. Die Liquidität ist bis einschließlich 2019 gewährleistet. Zugleich verringert sich die Liquiditätsreserve stetig. Die Landesdirektion Sachsen schätzt ein, dass die dauernde Leistungsfähigkeit des Erzgebirgskreis im Planungszeitraum sichergestellt ist.

Aus diesem Grund konnte die im Nachtragshaushalt enthaltene zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 10,0 Millionen Euro genehmigt werden. Zusammen mit der für das Haushaltsjahr 2016 bereits genehmigten Kreditaufnahme in Höhe von 15,0 Millionen Euro kann der Erzgebirgskreis im laufenden Jahr nunmehr Kredite in Höhe von insgesamt 25,0 Millionen Euro aufnehmen.

Die Landesdirektion Sachsen empfiehlt dem Erzgebirgskreis, dem Abschmelzen der Liquiditätsreserve im Finanzplanungszeitraum bis 2019 bereits jetzt entgegen zu wirken.

Der Erzgebirgskreis verfügt gegenwärtig über einen Doppelhaushalt für die Jahre 2015/16. Die Gründe für die Aufstellung eines Nachtragshaushalts für 2016 waren insbesondere die Auflösung des Eigenbetriebes Liegenschaftsmanagement und Servicebetrieb und dessen Eingliederung in die Kreisverwaltung zum Jahresende 2015 sowie Mehrkosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern.


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