Wissenschaftsministerin: Sachsen wird von den Bund-Länder-Programmen stark profitieren

24.05.2016, 14:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Stange zufrieden mit Verhandlungen zur Exzellenzinitiative, neuem Karriereweg für Nachwuchsforscher und Förderung für Fachhochschulen

Sehr zufrieden mit den Verhandlungsergebnissen zu drei Bund-Länder-Programmen für die Hochschulen zeigt sich Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange. Sie berichtete heute im Kabinett über den Fortgang der Exzellenzinitiative, ein Förderprogramm für Nachwuchswissenschaftler und das Förderinstrument „Innovative Hochschule“. Die beiden letztgenannten Programme waren erst am 20. Mai von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern verabschiedet worden.

Die Ministerin erklärt: „Wir finden uns mit unseren Positionen in allen drei Programmen sehr gut wieder. Sachsens Hochschulen und seine Nachwuchsforscher werden von den Förderprogrammen stark profitieren. Ich glaube, dass einige Exzellenzcluster, der Elitestatus der TU Dresden, etwa 50 Tenure-Track-Professuren und bis zu zwei Förderungen für Fachhochschulen möglich sind.“ D

Die endgültige Entscheidung über alle drei Programme treffen die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Sitzung am 16. Juni 2016.
Bund und Länder hatten sich auf eine Fortsetzung der Exzellenzinitiative mit leicht geänderten Fördermodalitäten geeinigt. „Sachsens Universitäten haben gute Chancen, mit Exzellenzclustern und im Falle der TU Dresden auch als Exzellenzuniversität mit Fördermitteln bedacht zu werden. Nun liegt es an den Hochschulen, sich die eigenen Qualitäten und Alleinstellungsmerkmale bewusst zu machen und zukunftsträchtige Forschungsbereiche als Exzellenzcluster anzumelden. Ihnen kommt besonders zugute, dass künftig auch Forschungs- und Universitätsverbünde gefördert werden können“, betont die Ministerin.

In einem eigenen Programm neben der Exzellenzinitiative fördern Bund und Länder künftig einen neuen Karriereweg für Nachwuchsforscher. Mit einer Milliarde Euro sollen 1000 Tenure-Track-Stellen finanziert werden, die die Option der Umwandlung in eine reguläre Professur innehaben. „Sachsens Universitäten könnten mit bis zu 50 dieser Tenure-Track-Professuren profitieren. Das verbessert die Karriereplanung und gibt auch den Hochschulen Planungssicherheit. Ich erhoffe mir mit diesem neuen Karriereweg auch einen kulturellen Wandel an den Universitäten: Wissenschaftliche Kreativität erfordert persönliche Unabhängigkeit, die wir unseren besten Nachwuchskräften möglichst frühzeitig einräumen wollen. Damit halten wir die Elite des wissenschaftlichen Nachwuchses in Sachsen“, begrüßt Ministerin Stange.

Mit dem gemeinsamen Förderinstrument „Innovative Hochschule“ wollen Bund und Länder zudem künftig die Fachhochschulen sowie kleinere und mittlere Hochschulen stärken. Dafür stellen sie gemeinsam 550 Millionen Euro über zehn Jahre zur Verfügung. Somit können für jede geförderte Hochschule etwa zwei Millionen Euro zusätzlich ausgereicht werden. „Unsere Fachhochschulen und kleineren Hochschulen sind auf dem Gebiet der anwendungsorientieren Forschung sehr leistungsstark und gut mit der Industrie vernetzt. Ich glaube deshalb, dass zwei mit dieser besonderen Unterstützung bedacht werden können. Mit dem Geld soll der Wissenstransfer von den Hochschulen in die Wirtschaft und die Gesellschaft ihrer Region weiter forciert werden“, so die Ministerin.

Hintergrund:
Exzellenzinitiative:
Das Programm zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist mit jährlich insgesamt 533 Millionen Euro ausgestattet. Die Mittel für die Förderung tragen der Bund und das jeweilige Sitzland der einzelnen Universitäten im Verhältnis 75:25.
Für Exzellenzcluster werden rund 385 Millionen Euro Fördermittel pro Jahr zur Verfügung gestellt. Es werden für 45 bis 50 Förderfälle Mittel zwischen jeweils drei bis zehn Millionen Euro pro Exzellenzcluster jährlich veranschlagt. Die Förderlaufzeit beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre.
Universitäten mit Exzellenzcluster können eine Universitätspauschale als Strategiezuschlag zur Stärkung ihrer Governance und strategischen Ausrichtung beantragen. Sie staffelt sich und beträgt für das erste Exzellenzcluster jährlich eine Million Euro.
Für acht bis elf Exzellenzuniversitäten werden jährliche Mittel von rund 148 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dabei werden antragsabhängige Förderhöhen zwischen jährlich zehn bis 15 Millionen Euro für Anträge einzelner Universitäten und 15 bis 28 Millionen Euro für Universitätsverbünde veranschlagt. Die Förderung als Exzellenzuniversität setzt die Bewilligung von mindestens zwei Exzellenzclustern an derselben Universität voraus; bei Verbünden von Universitäten erhöht sich diese Anforderung auf mindestens drei Exzellenzcluster. Exzellenzuniversitäten werden alle sieben Jahre einer unabhängigen und externen Evaluation unterzogen.
Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte, die auf Basis der bisherigen Exzellenzvereinbarung gefördert werden, erhalten ab dem 1. November 2017 eine auf höchstens 24 Monate begrenzte Überbrückungsfinanzierung, die zugleich ihre mögliche Auslauffinanzierung ist.

Nachwuchsforscherprogramm:
Mit einer Milliarde Euro wollen Bund und Länder über fünfzehn Jahre die Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses an Universitäten planbarer und transparenter gestalten. Dafür sollen 1000 Tenure-Track-Stellen finanziert werden. Ein sogenannter Tenure Track ist für eine Dauer von sechs Jahren ausgelegt und enthält eine Option auf eine Entfristung für die Professur.
Das Programm soll bis zum Jahr 2032 gelten. Ab dem Jahr 2017 steht ein Volumen von bis zu einer Milliarde Euro vom Bund über diese Laufzeit zur Verfügung.

Innovative Hochschule:
Das Programm ist mit 550 Millionen Euro für zehn Jahre dotiert. Die Mittel werden im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland getragen. Darin enthalten ist eine Projektpauschale für Hochschulen von 22 Prozent zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Ausgaben. Mindestens die Hälfte der Fördersumme und mindestens die Hälfte der ausgewählten Förderfälle müssen auf Fachhochschulen oder Verbünde unter Koordination einer Fachhochschule entfallen.
Mit der Förderinitiative wird der Ideen-, Wissens- und Technologietransfer unterstützt und die strategische Stellung der Hochschulen gestärkt. Dafür wird der strategische Auf- und Ausbau der Kooperation von Hochschulen mit der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren in Verbünden, Netzwerken und in innovativen Formen angestrebt.
Die Förderung soll 2018 beginnen und zehn Jahre andauern.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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