Über 58 Millionen Euro aus dem Landesbrachenprogramm

05.05.2016, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Eine Erfolgsgeschichte für Städte und Gemeinden“

Das Landesbrachenprogramm des Freistaates Sachsen ist sehr erfolgreich. Seit der Einführung im Jahre 2009 bis Ende 2014 wurden insgesamt 495 Maßnahmen mit einer Gesamtsumme von rund 58,1 Millionen Euro gefördert. Von diesen sind zwischenzeitlich 440 Maßnahmen vollständig abgeschlossen.

Innenminister Markus Ulbig: „Sachsens Landesbrachenprogramm ist eine Erfolgsgeschichte. Überall im Land profitieren Städte und Gemeinden von einem verschönerten Erscheinungsbild. Der Abbruch und die Begrünung neuer Flächen erhöhen die Lebensqualität vor Ort für Einheimische und Gäste.“

Ziel des Landesbrachenprogramms ist die umfassende und nachhaltige Beseitigung von Brachflächen und die Revitalisierung der entstehenden Freiflächen. Gefördert werden können auch Sozialbrachen wie Krankenhäuser, Schulen und Kindertagesstätten, Brachen im ländlichen Raum und landwirtschaftliche Brachen. Städte und Gemeinden erhalten eine Förderung beispielsweise für Abbruch, Beräumung, Gebäudesicherung, Altlastenbeseitigung sowie zur Erschließung, Flächengestaltung und Renaturierung. Die Kommunen müssen integrierte Stadtentwicklungskonzepte inklusive eines Fachteils „Brachen“ erstellen. Das Innenministerium entscheidet über die Maßnahmen. Mit den Mitteln sollen bauliche Missstände, Gefahrenquellen sowie Umweltschäden beseitigt und Abwertungstendenzen für die jeweiligen Gebiete gestoppt werden.

Beispiele für Maßnahmen aus dem Landesbrachenprogramm sind:

Abbruch eines ehemaligen Dienstleistungskombinats in Lunzenau:
An dem Standort wurden bis 1991 Planen, Groß- und Campingzelte sowie Bekleidung hergestellt. Auf dem Industriegelände standen ein sechsgeschossiges Produktionsgebäude, eine zweigeschossige Produktionshalle, ein Heizhaus und verschiedene Nebengebäude mit Ausmaßen von 55,1 Meter Länge, 13,30 Meter Breite und 21 Meter Höhe. Diese Ausmaße wirkten sich negativ auf das unmittelbare Wohnumfeld in der ländlich geprägten Umgebung aus. Durch Vandalismus waren viele Fenster zerschlagen. Außerdem gab es undichte Dächer, die keine Nachnutzung ermöglichten. Die auf dem Gelände befindlichen Gebäude wurden abgebrochen und die frei werdende Fläche als Grün-, Wald- und Erholungsfläche hergerichtet. Neben einer Sitzecke gibt es dort einen kleinen Rundweg, der für Spaziergänge, Sport und Spiel genutzt werden kann. Parkplätze sind ebenfalls vorhanden. Die Gesamtausgaben für die neue Grünfläche, die im Jahr 2012 umgesetzt wurde, lagen bei rund 500.000 Euro.

Abbruch eines vormals gemischt genutzten Gebäudes in der August-Bebel-Straße in Olbersdorf
Auf dem Grundstück in der August-Bebel-Straße 73/73a befand sich ein Gebäude, das über 100 Jahre als Geschäft und Wohnhaus genutzt wurde. Dieses zeichnete sich durch seine markanten Gebäude mit dem ehemaligen Kretscham aus. Zwischenzeitlich stand das Gebäude leer, die Bausubstanz verschlechterte sich zunehmend und wirkte sich negativ auf das unmittelbare Wohnumfeld aus. Die Gemeinde riss das Gebäude ab und beräumte das Areal. Anschließend wurde die Fläche begrünt und ein Kinderspielplatz angelegt. Die Bewohner erhielten so eine neue Freifläche. Die Gesamtausgaben betrugen rund 157.000 Euro.

Die umgesetzten Brachflächenrevitalisierungsmaßnahmen machten sich positiv auf die Umwelt bemerkbar. Bis Ende März 2016 gab es eine Auswertung von 437 Maßnahmen auf ihre umweltfachlichen Auswirkungen hin. Im Ergebnis leisteten 437 Maßnahmen einen positiven Beitrag zur Flächen-, 130 Maßnahmen zur Ressourcenschonung. Einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität ergab sich bei 201 Maßnahmen. 3 Maßnahmen unterstützten beim Einsatz alternativer Energien und 27 Maßnahmen leisteten einen Beitrag zu nachwachsenden Rohstoffen. Alle Maßnahmen dienten der Flächenschonung, insbesondere der Flächenversiegelung, der Vermeidung zusätzlicher Flächeninanspruchnahme und der Schaffung von Rückzugsräumen.

In den Jahren 2009 und 2010 gab es jeweils 14 Millionen Euro, von 2011 bis 2015 standen insgesamt 49 Millionen Euro zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen stellt 2016 insgesamt 15 Millionen Euro bereit.

Hintergrundinformationen:

Das Landesbrachenprogramm ergänzt die Förderstruktur des Freistaates Sachsen. Mit diesem können bisher über die EFRE-Programme zur Brachflächenrevitalisierung nicht förderfähige Brachen, wie beispielsweise Sozialbrachen und Brachen im ländlichen Raum, gefördert werden.
2015 wurde das Programm neu ausgerichtet. Diese Neuausrichtung wurde vorwiegend aufgrund von Änderungen in der EU-Förderung erforderlich. Eine Änderung im Landesbrachenprogramm bezieht sich auf die Größe der Städte. Mit der Förderrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020 werden grundsätzlich Städte und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern bei Projekten zur Stadtentwicklung gefördert. In der vergangenen Förderperiode lag die Grenze bei 2.000 Einwohnern. Die entstandene Lücke wird durch das Landesbrachenprogramm aufgefangen. Städte und Gemeinden unter 5.000 Einwohner können darüber Fördermittel erhalten.
Die Städte aus dem damaligen Direktionsbezirk Leipzig können ebenfalls Fördermittel aus dem Landesbrachenprogramm erhalten. Die Region bekommt keine entsprechende Förderung aus EU-Mitteln, weil das Bruttoinlandsprodukt für Stadt und Region bei der damaligen Einteilung für EU-Fördermittel über 90 Prozent und damit als stärker entwickelte Region weniger EU-Mittel als bisher erhält. Diese werden nun konzentriert für wenige Vorhaben eingesetzt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

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