Kabinett beschließt Anpassung Beamtenbesoldung

03.05.2016, 16:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Sächsischen Besoldungsgesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Die Gesetzesänderung wird dem Landtag zugeleitet, der über das weitere Verfahren entscheidet. Inhaltlich entspricht der Gesetzentwurf der mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden im März geschlossenen Vereinbarung (s. Medieninformation des SMF 017/2016 vom 23. März 2016).

Mit dem Gesetzentwurf unterbreitet das Kabinett dem Landtag als Gesetzgeber einen Vorschlag, um für die Zukunft eine amtsangemessene, verfassungskonforme Besoldung für alle Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen im Freistaat Sachsen zu erreichen. Für die Vergangenheit soll die vorhandene Unteralimentation beseitigt werden.


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