Neue Richtline sichert verbesserte Familienförderung

26.04.2016, 13:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen unterstützt Kinderwunschbehandlung für Unverheiratete

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Gewährung finanzieller Zuwendungen für Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung im Freistaat Sachsen beschlossen. Dafür steht in diesem Jahr mit rund 3 Millionen Euro deutlich mehr Geld zur Verfügung als im vergangenen Doppelhaushalt.

Höhere Zuschüsse für Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung.

Die beschlossenen Änderungen kommen insbesondere erwerbstätigen einkommensschwachen Familien in Sachsen zugute: Durch Umstellung der Einkommensgrenzen bei der Förderung von Angeboten der Familienfreizeit und -erholung vom Brutto- auf den Nettoarbeitsverdienst kann nun ein größerer Kreis von einkommensschwachen Familien von der Bezuschussung von Familienurlauben profitieren.

»Unsere Förderung der Angebote der Familienfreizeit und -erholung ist eine wichtige Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die sich sonst keinen Urlaub leisten könnten«, so Sozialministerin Barbara Klepsch.

Um Familien weiterhin die Angebote der Ehe-, Familien-, Lebens-und Telefonberatung in guter Qualität zur Verfügung zu stellen, werden diese besser ausgestattet. Dafür wird die maximale Förderung pro Vollzeitfachkraft auf 22.000 Euro angehoben und die förderfähigen Honorarausgaben auf bis zu 20 Euro pro Stunde erhöht.

»Wir hoffen, dass es durch die Anhebung der Förderbeträge gelingt, die sehr gute Beratungsqualität der Beratungsstellen auch zukünftig zu erhalten«, erklärte Klepsch.

Die geänderte Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Kinderwunschbehandlung für Unverheiratete

Ab dem 1. Juli 2016 können auch unverheiratete Paare in den Genuss der Förderung von Kinderwunschbehandlungen kommen. Bereits seit 2009 fördert der Freistaat »Maßnahmen der künstlichen Befruchtung« für Ehepaare. Nun profitieren auch Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben und keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, von dieser Regelung.

»Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine große Belastung für alle Paare, egal welchen Familienstand diese haben. Wir möchten Familien ermutigen, sich für Kinder zu entscheiden. Deshalb ist es mir wichtig, die Familiengründung auch für unverheiratete Paare ebenfalls zu unterstützen«, erklärte die sächsische Familienministerin Barbara Klepsch.

Mit der neuen Regelung werde die Lebensrealität sächsischer Familien
stärker berücksichtigt. Rund 60 Prozent der Kinder in Sachsen werden unehelich geboren. Die meisten Paare entscheiden sich erst später für eine Ehe.

Paare, die in nichtehelicher heterosexueller Lebensgemeinschaft leben, können künftig Zuwendungen vom Bund für die erste bis dritte Behandlung in Höhe von bis zu 12,5 Prozent und für die vierte Behandlung in Höhe von bis zu 25 Prozent des Selbstkostenanteils erhalten. Die Festbetragsförderung des Freistaates beträgt je nach Behandlung zwischen 375 Euro bis zu 900 Euro des Selbstkostenanteils.

Seit Januar 2016 gibt es bereits eine geltenden Regelungen der Bundesförderung zur Kinderwunschbehandlung von unverheirateten Paaren.

Die Regelung in Sachsen tritt ab 1. Juli 2016 in Kraft.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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