Zukunftsfähig, solide und einem starken Gemeinwesen verpflichtet

15.03.2016, 15:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Eckwerte für den Doppelhaushalt 2017/2018

Dresden (15. März 2016) - Die Staatsregierung hat auf ihrer Klausur in Meißen die Eckwerte für den Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossen.

Der Freistaat Sachsen verpflichtet sich auch in Zukunft zu einer handlungsfähigen und vorsorgenden Finanzpolitik. Die Staatsregierung fühlt sich einem zukunftsfähigen und starken Gemeinwesen verpflichtet. Die sächsische Staatsregierung nimmt auch in den Jahren 2017/2018 keine neuen Schulden auf. Es ist eine jährliche Nettotilgung in Höhe von 75 Millionen Euro vorgesehen. Das Gesamtvolumen des Haushalts beläuft sich für die Jahre 2017 und 2018 auf jeweils rund 18 Milliarden Euro.

Ministerpräsident Tillich: "Mit den beschlossenen Eckwerten wollen wir den Freistaat auf einer soliden Basis weiter entwickeln. Wir stärken das Gemeinwesen und machen Sachsen fit für die Zukunft. Wir investieren in die Bildung unserer Kinder, damit alle eine Chance haben, ihren Platz in diesem Gemeinwesen zu finden. Wir stärken die innere Sicherheit und investieren in eine moderne und zukunftsfähige Infrastruktur."

Stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Dulig: „Ziel ist es, einen attraktiven und handlungsfähigen Staat zu gestalten, heute und in Zukunft. Er muss dabei in seiner Funktionsfähigkeit gestärkt werden, um seine Aufgaben qualifiziert erfüllen zu können und die neuen Herausforderungen bei Integration und Asyl zu meistern. Dazu gehört auch, ausreichend qualifizierte Fachkräfte in den eigenen Reihen der Verwaltung zu haben und jungen Leuten eine Chance im öffentlichen Dienst zu eröffnen.“

Die Staatsregierung strebt auch für den Doppelhaushalt 2017/2018 eine auch im Ländervergleich hohe Investitionsquote zur weiteren Entwicklung des Landes an.

Die Staatsregierung bekennt sich dazu, im kommenden Doppelhaushalt dem Themenkomplex Asyl und Integration auch im Hinblick auf die Personalkapazitäten eine besondere Priorität einzuräumen und an dem Schwerpunkt innere Sicherheit festzuhalten. Der Beschluss des Kabinetts vom 4. März 2016 über das Maßnahmenpaket für ein starkes Sachsen wird für den Vollzug 2016 und den Doppelhaushalt 2017/2018 umgesetzt.

Ausgangspunkt der Haushaltsgespräche zum Thema Personal ist die im Doppelhaushalt 2015/2016 geplante Stellenentwicklung. Von ihr kann auf der Grundlage der Empfehlungen der Personalkommission und der Haushaltsverhandlungen abgewichen werden.

Die Staatsregierung strebt an, zur Verfügung stehende - insbesondere investive - Drittmittel in der Regel vollständig abzunehmen sowie die erforderliche Kofinanzierung bereitzustellen.

Das Finanzministerium wird beauftragt, mit dem Entwurf zum Doppelhaushalt 2017/2018 einen Vorschlag für die zeitliche und inhaltliche Verwendung des Sondervermögens "Zukunftssicherungsfonds" in Höhe von 400 Millionen Euro vorzulegen.

Die Staatsregierung wird die mit Asyl und Integration zusammenhängenden Ausgaben in einen festen Ausgaberahmen einordnen und die Abwicklung im Haushaltsvollzug flexibel gestalten. Alle Maßnahmen sind vorrangig aus Drittmitteln zu finanzieren. Die Staatsregierung geht dabei davon aus, dass sich der Bund in einem weitaus höheren Maße als bisher an den Ausgaben für Asyl und Integration beteiligen wird. Es sollen auch die europäischen Strukturfonds genutzt werden. Dies kann durch Stellung von Änderungsanträgen durch die Verwaltungsbehörden im SMWA erfolgen.

Nach den nun beginnenden Haushaltsverhandlungen zwischen dem Finanzministerium und den Fachressorts wird Ende Juni auf einer weiteren Kabinettsklausur über den Entwurf des Haushalts 2017/2018 befunden.


Kontakt

Sächsische Staatsregierung

Regierungssprecher Ralph Schreiber
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