Behindertenbeauftragter enttäuscht über neues Schulgesetz

07.03.2016, 15:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Regelungen zur Inklusiven Bildung gehen Stephan Pöhler nicht weit genug

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, hat in einer Stellungnahme gegenüber dem Kultusministerium seine Enttäuschung über die Reichweite der Schulgesetznovelle in Bezug auf das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen zum Ausdruck gebracht.

„Nach der Befassung mit dem vorgelegten Entwurf bleibt für mich festzustellen, dass dieser entgegen der vorgenannten Zielstellung weit hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurückbleibt. Die formale Abschaffung der Förderschulpflicht wird nicht zu einem Mehr an inklusiver Bildung führen, wenn mit dieser Maßnahme kein Paradigmenwechsel im Schulgesetz und damit im Sächsischen Schulwesen einhergeht.“ so Stephan Pöhler.

Das allgemeine Schulsystem werde nicht verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für einen gemeinsamen Unterricht zu treffen, am Ressourcenvorbehalt werde in statischer Form festgehalten und das Entscheidungsrecht über die Aufnahme von Schülern mit Handicap liege allein beim Schulleiter. Im Ergebnis werde dies dazu führen, „die strukturelle Segregation im Sächsischen Schulwesen aufrechtzuerhalten.“, so Pöhler weiter.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention bereits im Jahr 2009 dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten und dazu angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen zu treffen. Der Behindertenbeauftragte hofft darauf, dass sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ein Mehr an Inklusion durchsetzen lässt.

Trotz einiger Verbesserungen hatte Sachsen nach einer Veröffentlichung der Bertelsmann-Stiftung im Schuljahr 2013/14 eine Exklusionsquote von 6,1 %. Die Exklusionsquote beschreibt den Anteil der die Förderschulen besuchenden Schüler im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl. Dahinter lagen nur noch Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils 6,8 %. Spitzenreiter ist Bremen mit 1,9 %, bestes Flächenland Schleswig-Holstein mit 2,4 %.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
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E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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