Staatssekretär Stefan Brangs: „Arbeitsschutz muss weiter gestärkt werden“

12.02.2016, 12:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zahl der tödlichen und schweren Arbeitsunfälle in Sachsen erneut gestiegen

Die Gesamtzahl der tödlichen und schweren Arbeitsunfälle in Sachsen ist gegenüber dem Vorjahr weiter angestiegen. Die Zahl der meldepflichtigen schweren Arbeitsunfälle lag im letzten Jahr bei 212 (2014: 179). Insgesamt 14 tödliche Arbeitsunfälle wurden gemeldet (2014: 16).

„Im Jahr 2015 gab es im Freistaat Sachsen 226 Beschäftigte, die durch Arbeitsunfälle schwer oder tödlich verletzt wurden. Damit haben wir erneut mehr Arbeitsunfälle als im Jahr 2014. Das wollen wir so nicht länger hinnehmen. Jeder Unfall ist einer zu viel“, mahnt Staatssekretär Stefan Brangs. „Wir werden mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern. Die Arbeitsschutzallianz ist daher auch ein zentrales Gremium unseres Projektes ‚Gute Arbeit für Sachsen‘. Mit der Stärkung des betrieblichen Arbeitsschutzes, insbesondere Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen, sind wir bereits den ersten Schritt gegangen. Weitere müssen und werden folgen.“

Die Quote tödlicher und schwerer Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz je 10.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort Sachsen ist damit auf 1,48 (1,25 für 2012/13 und 1,29 für 2014) erneut deutlich angestiegen.
Wie in den Vorjahren ereigneten sich 2015 die meisten der tödlichen und schweren Arbeitsunfälle in den Bereichen „Baugewerbe“ (81 Arbeitsunfälle) und im Bereich „Verarbeitendes Gewerbe/Bergbau“ (77 Arbeitsunfälle). Das Baugewerbe hat mit 7,75 (2014: 6,16) tödlichen und schweren Arbeitsunfällen je 10.000 Beschäftigte nach wie vor die höchste Quote aller Wirtschaftsbereiche. Häufigstes Unfallereignis auf Baustellen ist der Absturz, z.B. von Leitern und Gerüsten, mit 50 Prozent (2014: 47 Prozent). Gegenüber 2014 ereigneten sich insgesamt 18 Prozent mehr schwere Arbeitsunfälle, im Baugewerbe 25 Prozent mehr.

Die Ursachen für Arbeitsunfälle sind vielschichtig. Die meisten schweren Unfälle passieren durch Handlungsfehler der Beschäftigten selbst, ihrer Vorgesetzten oder anderer beteiligter Personen – zum Beispiel durch fehlende oder unklare Arbeitsunterweisungen. Lediglich zehn Prozent der Arbeitsunfälle sind auf technische Mängel zurückzuführen.

Verglichen mit dem Jahr 2000 werden gegenwärtig nur noch 16 Prozent der ursprünglichen Betriebskontrollen durchgeführt (2.831 kontrollierte Betriebe in 2015; in 2000 waren es noch 17.331 aufgesuchte Betriebe).

Der sächsischen Arbeitsschutzbehörde werden durch die Landesdirektion Sachsen und das Oberbergamt alle schweren und tödlichen Arbeitsunfälle gemeldet. Schwere Arbeitsunfälle sind definiert als Arbeitsunfälle, deren Folgen in der Regel eine stationäre Aufnahme des verletzten Beschäftigten erforderlich machen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
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Telefax: +49 351 564 80680
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