Breitbandausbau ist gemeinsame Herausforderung für Bund und Freistaat Sachsen: Rege sächsische Beteiligung am Breitbandprogramm des Bundes

10.02.2016, 15:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bis Ende Januar 2016 haben 4 Landkreise sowie 25 Städte und Gemeinden aus Sachsen beim zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Förderung von Beratungsleistungen für den Breitbandausbau beantragt. Das beantragte Gesamtvolumen lag bei über 1,4 Millionen Euro. Am 1. Februar 2016 endete zudem der erste Förderaufruf des Bundes für Investitionen in den Breitbandausbau. Aus Sachsen wurden dafür drei Anträge für den Netzausbau beim Bund gestellt, die bei deren Bewilligung und Umsetzung die Breitbandversorgung für knapp 30.000 Haushalte, 720 Unternehmen und über 440 Institutionen verbessern würden. Diese sollen nach Abschluss der Projekte mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Nach bisheriger Planung würde dies Gesamtinvestitionen von knapp 63 Millionen Euro erfordern, die Bund und Freistaat Sachsen gemeinsam und anteilig fördern könnten. Die überarbeitete Richtlinie „Digitale Offensive Sachsen“, die auch die Kofinanzierung der Bundesförderung durch den Freistaat Sachsen regeln soll, befindet sich aktuell in der Anhörung.

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für Digitales, Staatssekretär Stefan Brangs: „Im Sinne eines attraktiven Bund-Länder-Gesamtförderangebotes und eines gemeinsamen möglichst großen Förderhebels ist die Beteiligung am Bundesprogramm außerordentlich wichtig. Die aktuell in der Anhörung befindliche Richtlinie ‚Digitale Offensive Sachsen‘ sieht dazu eine verpflichtende vorrangige Inanspruchnahme der Bundesförderung vor. Mit der Kombination von Bundes- und Freistaatsförderung soll eine qualitativ höherwertige Breitbandversorgung ermöglicht werden. Sachsen sieht für sich dabei einen Schwerpunkt bei der Unterstützung von 100 Mbit/s-Projekten, die mit einer Förderung von 92 Prozent unterstützt werden sollen. Ich begrüße ausdrücklich, dass unsere Kommunen so zahlreich dem Aufruf folgen, die Förderungen des Bundes zu beantragen.“

Nach aktuellem Stand können noch bis Ende des Jahres 2016 Beratungsleistungen zur Förderung durch das BMVI angemeldet werden. Zugleich können bis zum 30. April 2016 auch Anträge zur Förderung des Breitbandausbaus eingereicht werden. Die Antragstellung beim BMVI erfolgt elektronisch unter www.breitbandausschreibungen.de.


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