Sachsen verleiht wieder Lebensrettungsehrenzeichen

01.06.1999, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Sächsische Staatsregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung die Stiftung eines Lebensrettungsehrenzeichens beschlossen.
Das Lebensrettungsehrenzeichen soll an Personen verliehen werden, die unter Lebensgefahr oder besonders bedrohlichen und gefahrvollen Umständen Menschenleben gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben. Voraussetzung für die Verleihung ist weiter, dass die Rettungstat auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen erfolgte bzw. der Retter seinen Wohnsitz in Sachsen hat.
Vorschläge für die Verleihung des Lebensrettungsehrenzeichens können vom Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde des Retters oder Geretteten beim Sächsischen Staatsministerium des Innern eingereicht werden. Wohnen Retter und Geretteter nicht in Sachsen, kann der Vorschlag durch den Bürgermeister des Rettungsortes erfolgen.
Die Verleihung des Lebensrettungsehrenzeichens erfolgt durch den Sächsischen Staatsminister des Innern, die Aushändigung in der Regel durch den Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde des Retters.
Einzelheiten regelt eine Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, die demnächst im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht wird.
In Sachsen wurde letztmalig 1918 eine Lebensrettungsmedaille verliehen. Mit der Errichtung der Stiftung Lebensrettungsehrenzeichen will der Freistaat Sachsen an diese Tradition wieder anknüpfen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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