Kultusministerium fördert Heimatpflege und Laienmusik

22.01.2016, 09:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Frist für Förderanträge endet am 1. März 2016

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus fördert Projekte der Heimatpflege und der Laienmusik, die eine über die lokalen Grenzen hinaus reichende Bedeutung haben. "Heimatpflege und Laienmusik verbindet Menschen, schafft Toleranz und stärkt die eigenen Wurzeln. Die Förderung soll dazu beitragen, dass das Wissen um die sächsische Geschichte nicht ausstirbt und an die nachwachsenden Generationen weitergebenen wird. Außerdem wollen wir damit die ehrenamtliche Arbeit der vielen Hobbyforscher und Laienmusiker würdigen", erklärte Kultusministerin Brunhild Kurth. Finanziert werden in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Einzureichen sind die entsprechenden Anträge bis zum 1. März 2016 bei der Landesdirektion Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz. 2015 sind insgesamt 38 Projekte im Umfang von knapp 84.000 Euro gefördert worden.

Förderfähig sind z. B. Projekte zur Regional- und Industriegeschichte, zu Bräuchen und Mundart, zu traditionellem Handwerk oder anderen Formen der Volkskultur wie Laienchören, Laienorchestern oder Laienmusikgruppen, die sich der Pflege traditionellen Liedgutes oder traditioneller Instrumentalmusik widmen.

Informationen zur Förderrichtlinie sind im Internet abrufbar unter: www.bildung.sachsen.de/Heimatpflege.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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