Klepsch: »Landeserziehungsgeld schafft Wahlfreiheit«

01.01.2016, 10:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Neu: Einkommensunabhängige Zahlung ab drittem Kind

Ab dem 1. Januar 2016 wird das Landeserziehungsgeld ab dem 3. Kind einkommensunabhängig gewährt. Dies gilt für Kinder, die seit dem 1. Januar 2015 geboren wurden.

»Unser Landeserziehungsgeld ist eine wichtige familienpolitische Leistung in Sachsen. Wir bessern nun noch einmal nach, denn ab dem dritten Kind entfällt die Einkommensprüfung. Mir ist Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung wichtig. Ausreichend Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen gehören ebenso dazu wie das Landeserziehungsgeld. Unsere Familien sollen so leben können, wie sie wollen«, erklärt die sächsische Familienministerin Barbara Klepsch.

Da Landeserziehungsgeld frühestens ab dem 2. Lebensjahr gewährt werden kann, sofern kein Anspruch auf Elterngeld mehr besteht, kommt diese neue Regelung somit erstmals ab dem Jahr 2016 zur Anwendung. Entsprechende Anträge können bei den zuständigen Elterngeldstellen (http://www.familie.sachsen.de/22727.html) eingereicht werden, frühestens jedoch drei Monate vor Beginn des gewählten Leistungszeitraumes. Die Antragsformulare sind unter http://amt24.sachsen.de eingestellt.

Eine Übersicht über diese und weitere Leistungen und Hilfen für Familien sind auch unter http://www.familie.sachsen.de. zu finden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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