Sachsens Arbeitsminister Martin Dulig: „Mindestlohn zahlt sich aus“

28.12.2015, 09:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Rund 250.000 Menschen im Freistaat profitieren vom Mindestlohn

Nach aktuellen Untersuchungen des Arbeitsministeriums profitieren im Freistaat Sachsen seit dem 1. Januar 2015 rund 250.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom gesetzlichen Mindestlohn - das ist fast jeder vierte Berufstätige.

„Die Einführung des Mindestlohnes war überfällig. Es handelte sich dabei nicht um eine soziale Wohltat sondern um eine Sittlichkeitsgrenze. Sozialpolitisch ist er ein Meilenstein für unser Land. Denn vor Inkrafttreten dieses Gesetzes waren in Sachsen nach Arbeitgeberbefragung in fast jedem dritten Betrieb Beschäftigte unter Mindestlohn tätig. Rund 14 Prozent der Beschäftigten haben weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdient. Die von manchen vorhergesagten negativen Auswirkungen sind ausgeblieben. Der Mindestlohn ist eine klare Erfolgsgeschichte für die Menschen in unserem Land. Er schützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen und leistet damit zugleich einen Beitrag zu einem fairen und funktionierenden Wettbewerb“, betont Sachsens Arbeitsminister Martin Dulig. Besonders Mitarbeiter im Dienstleistungsbereich, wie beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe, Friseure und Wäscherein, aber auch im Bereich Handel und Reparatur, profitierten von der Einführung des Mindestlohnes.

Entgegen der Befürchtungen, dass die Einführung des Mindestlohns zu Jobverlusten führen wird, hat von der anhaltenden Nachfrage nach Arbeitskräften am sächsischen Arbeitsmarkt vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – also die „Gute Arbeit für Sachsen“ – profitiert: so stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von Dezember 2014 zum September 2015 um 38.000 Personen (+2,5 Prozent). Im Gastgewerbe zum Beispiel lag der Anstieg mit 8,2 Prozent deutlich über dem Durchschnittswert. Gleiches gilt für die Bereiche Land-/ Forstwirtschaft, Fischerei (+7,1 Prozent), Gesundheits-/ Sozialwesen und sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (jeweils +5,5 Prozent) sowie Baugewerbe (+5,3 Prozent). Im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen lag der Zuwachs bei 1,2 Prozent. Im gleichen Zeitraum ging die Zahl der prekär Beschäftigten im Freistaat Sachsen um über 12.000 Personen zurück.

„Damit bestätigt sich, was wir schon vor der Einführung gesagt haben: Der Mindestlohn schafft und sichert Arbeitsplätze und vernichtet diese nicht. Nie war die Arbeitslosigkeit geringer, nie waren die Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden besser als heute. Der Arbeitsmarkt in Sachsen steht hervorragend da und es gibt immer mehr gute und sichere Arbeitsverhältnisse“, so Arbeitsminister Dulig.

Sachsen hat aktuell eine Arbeitslosenquote von 7,5 Prozent und eine Jugendarbeitslosenquote von 6,0 Prozent – das sind die niedrigsten Werte seit 1990. Der Rückgang der Zahl arbeitsloser Jüngerer unter 25 Jahren gegenüber dem Vorjahr war mit minus 13,3 Prozent so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Die Wirtschaft sucht in vielen Bereichen vermehrt neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so zum Beispiel in den Berufsbereichen Mechatronik-Energie-Elektro, Metallerzeugung/-bearbeitung und Metallbau sowie Arbeitnehmer in Nichtmedizinischen Gesundheitsberufen. In den genannten Berufsfeldern gibt es derzeit bei der Bundesagentur für Arbeit mehr gemeldete freie Arbeitsstellen als Jobsuchende (ohne Helfertätigkeiten; Stand November 2015).

Auch für 2016 wird ein leichter Rückgang der Arbeitslosenzahl erwartet. Allerdings sind die Effekte der Flüchtlingszuwanderung noch nicht exakt einschätzbar. Arbeitsminister Dulig: „Wir stehen nun vor neuen Herausforderungen - die Integration der zu uns kommenden Flüchtlinge ist eine wichtige Aufgabe. Wenn uns dies gelingt, wird die Aufnahme dieser Menschen Sachsen in Zukunft bereichern und zur weiteren erfolgreichen Entwicklung unseres Landes beitragen.“

Gesamtwirtschaftlich spürbare Preissteigerungen sind nicht zu beobachten. Die Verbraucherpreise insgesamt sind im November 2015 gegenüber dem Vorjahr nur um 0,4 Prozent gestiegen.

Hintergrund:
Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Rund 3,7 Millionen Beschäftigte profitieren deutschlandweit von dieser wichtigen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Verbesserung. Ihre Löhne sind durch die Einführung des Mindestlohnes gestiegen.
Bei der Arbeitgeberbefragung handelt es sich um das IAB-Betriebspanel 2014.

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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
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