Martin Dulig Rede im Bundesrat: Wirtschaftsminister setzt sich für die Freien Berufe im Rahmen des weiteren Ausbaus des Binnenmarktes ein

18.12.2015, 14:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dulig: „Eine auf Wachstum ausgerichtete Wirtschaftspolitik muss die besondere Stellung der Freien Berufe berücksichtigen“

Mit der Mitteilung von 28. Oktober 2015 hat die Europäische Kommission ihren Fahrplan zur Stärkung und Vertiefung des europäischen Binnenmarktes vorgestellt und hat für 2016/2017 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Entlastung von KMU, zu einer einfacheren Rechtssetzung und zur Förderung von Innovationen angekündigt.

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig sprach heute dazu im Bundesrat ( „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ - BR-Drs. 509/15): „Die Belebung des Binnenmarktes für die Menschen – als Bürger, als Verbraucher, als Arbeitnehmer oder Selbständige und Unternehmer – aber auch für Waren, Dienstleistungen, Kapital – erscheint unerlässlich für ein beschleunigtes und engeres Zusammenwachsen Europas. Dazu gehört auch der Abbau unnötiger Bürokratie und regulatorischer Hemmnisse.“ Dieser Abbau von Regulierungen dürfe allerdings nicht auf Kosten der Qualität von Dienstleistungen oder auf Kosten des Verbraucherschutzes erfolgen.

Die Kommission kündigte eine Vielzahl konkreter Einzelmaßnahmen an. Im Bereich der Freien Berufe will sie den Reformbedarf in den Mitgliedstaaten und zu bestimmten Berufszweigen ermitteln. Zudem sollen regulatorische Hindernisse abgebaut und ein Dienstleistungspass eingeführt werden.

„Freie Berufe tragen zur Entwicklung und Sicherung unseres Gemeinwesens bei und sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Eine auf Wachstum ausgerichtete Wirtschaftspolitik muss die besondere Stellung der Freien Berufe im Dienstleistungssektor berücksichtigen. Die Freien Berufe erwirtschaften rund zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland. Sie sind wichtige Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe als auch wesentliche Triebfedern für Innovationen. Wir als Gesellschaft sind auf ihre Vertrauensdienstleistungen angewiesen“, so Dulig.

„Von der Qualität ihrer Arbeit hängt meist mehr ab als nur ein rein monetär zu bemessender Wert: Es geht um Gesundheit, um Recht, um Freiheit, um Kunst, um gesellschaftliche Errungenschaften und Werte, die sich nicht in barer Münze aufrechnen lassen. Freiberufler erbringen Dienstleistungen in unmittelbaren und höchstpersönlichen Lebensbereichen. Dies erfordert ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Freiberufler und Klient, Patient oder Mandant. Werte wie Qualität und Verbraucherschutz sind hier nicht wegzudenken“, so Dulig. „Eine auf Wachstum ausgerichtete Wirtschaftspolitik muss die besondere Stellung der Freien Berufe im Dienstleistungssektor berücksichtigen. Regulierende und kontrollierende Mechanismen – wie durch die Selbstverwaltung vorgesehen – gehören als unverzichtbare Qualitätsgaranten dazu.“

Gegen den Abbau echter Handelshemmnisse bei Dienstleistungen, im Handel und in den Freien Berufen ist nichts einzuwenden. Es ist jedoch abzulehnen, wenn insbesondere bei den freiberuflichen Dienstleistungen sinnvolle Regulierungen, die der Qualitätssicherung, der Markttransparenz, dem Verbraucherschutz und der Selbstverwaltung der Wirtschaft dienen, beseitigt werden sollen.

Statistisch sind rund 2,1 Millionen Menschen in Deutschland im Bereich der Freien Berufe tätig (ohne Heilberufe), in Sachsen 80.000 Menschen. Bereits im Juni 2015 haben sich die Koalitionsfraktionen im Sächsischen Landtag mit einem eigenen Antrag für die Freien Berufe stark gemacht. Dabei wurde die Staatsregierung gebeten, sich auf Bundesebene und gegenüber der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass die für die Sicherung eines hohen Qualitäts- und Leistungsniveaus und eine qualifizierte Berufsausbildung im Rahmen des dualen Systems bewährten berufsständischen Regelungen für den Zugang zu bestimmten Berufen, wie Steuerberater, Architekten und Rechtsanwälte, erhalten bleiben und dass das Fremdkapitalverbot und das bestehende System der Kosten- und Honorarordnungen der Freien Berufe nicht in Frage gestellt wird, da sie eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung zu bezahlbaren Preisen sicherstellen.

„In dieser Haltung weiß sich die Staatsregierung eins mit dem Sächsischen Landtag“, so Minister Dulig. „Wenn wir uns für die Freien Berufe anlässlich der Mitteilung zur Binnenmarktstrategie gegenüber der Kommission stark machen, dann eben auch aus der positiven Erfahrung, die wir beim Thema Handwerk und Meister schon gesammelt haben. Wir sind der Meinung, dass es darum geht, die hohen Qualitätsstandards bei den Freien Berufen auch gegenüber der Europäischen Kommission zu verteidigen.“


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