Sechs Millionen Euro für bessere Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen

27.11.2015, 10:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wissenschaftsministerin Stange: „Beschäftigte haben ein Recht auf Verlässlichkeit, Sicherheit und Fairness“

Sachsens Hochschulen bekommen mehr Mittel, um die Beschäftigungsverhältnisse insbesondere von Nachwuchswissenschaftlern und zeitlich befristet beschäftigten Mitarbeitern zu verbessern. Zur Umsetzung des Programms „Gute Lehre - starke Mitte“ stehen 2015 und 2016 je sechs Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird auch eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Verteilung der Gelder berechnet sich nach einem Sockelbetrag und der Größe des jeweiligen Mittelbaus der Hochschulen. Die Vergabe der Mittel wird an die verbindliche Umsetzung des Rahmenkodex für gute Beschäftigung an den Hochschulen gebunden.

Ministerin Stange erklärt: „Die Zukunft der sächsischen Hochschulen hängt davon ab, ob in ausreichendem Maße junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dafür gewonnen werden können, in den Hochschulen ihre berufliche Zukunft zu sehen. Dies wird nur gelingen, wenn ein Mindestmaß an Verlässlichkeit, an Sicherheit und auch an fairer Beschäftigung geboten wird. Planbare Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs und gute Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen sind eine wichtige Voraussetzung, um die Entscheidung für eine wissenschaftliche Qualifikation oder für eine berufliche Laufbahn an einer Hochschule zu begründen. Mit dem Rahmenkodex, der Qualitätsstandards setzt und in verbindliche Regelungen der Hochschulen eingehen soll, kann die Attraktivität der sächsischen Hochschulen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler erhöht und gleichzeitig die Qualität von Forschung und Lehre verbessert werden.“

Der mit allen Hochschulen, den Gewerkschaften und der Mittelbauvereinigung beratene Rahmenkodex soll unter anderem festlegen, dass sich die Dauer einer Beschäftigung grundsätzlich an der Dauer der Qualifikation oder an der Dauer des zugehörigen Drittmittelprojekts orientiert. Die Laufzeit der Verträge von wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften soll nicht mehr kürzer als sechs Monate sein. Um den Qualifizierungserfolg abzusichern, wird erwartet, dass zwischen Doktoranden und betreuenden Professoren Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Hochschulen sollen angehalten werden, Personalentwicklungskonzepte zu erstellen wie es im Rahmen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vereinbart wurde. Die Personalkonzepte sollen Wege aufzeigen für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten nach der Promotion, die auch jenseits einer Professur liegen können.

Ministerin Stange ergänzt: „Ich hätte mir sehr gewünscht, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz der Bundesregierung zur Befristung der Beschäftigungsverhältnisse konkretere Vorschriften enthält. Da dies leider noch nicht der Fall ist, streben wir diese auf Landesebene im Freistaat Sachsen an. Es muss eine vernünftige Balance zwischen der notwendigen Flexibilität in der Personal- und Finanzplanung der Hochschulen einerseits und der soziale Absicherung sowie der vernünftigen Karriereplanung der Beschäftigten andererseits ermöglicht werden.“


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang