Dr. Eva-Maria Stange: Inklusive Hochschule in Sachsen zum Standard machen

25.11.2015, 10:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wissenschaftsministerin informierte sich an TU Bergakademie Freiberg über Verwendung der Inklusionsmittel

„Studierende und Mitarbeiter mit Behinderungen, chronischen und psychischen Erkrankungen an den sächsischen Hochschulen und der Berufsakademie sollen an Lehre und Forschung gleichermaßen teilhaben können. Wir unterstützen das mit je zwei Millionen Euro zusätzlich in den Jahren 2015 und 2016. Ziel ist, die inklusive Hochschule in Sachsen zum Standard zu machen und bestehende Barrieren abzubauen“, sagte heute Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange, die sich an der TU Bergakademie Freiberg über die Verwendung der Inklusionsmittel informierte.

Die 14 Hochschulen und die Berufsakademie Sachsen können mit den zusätzlichen Mitteln in Beratungs- und Weiterbildungsangebote, aber auch in verbesserte Software oder technische Lösungen für Menschen mit Beeinträchtigungen investieren.
Die TU BAF Freiberg beispielsweise erneuert einen Arbeitsplatz für blinde und sehgeschädigte Studierende und Mitarbeiter in der Universitätsbibliothek, schafft die technischen Voraussetzungen, damit Lehrende Vorlesungsinhalte auf einen Tablet-Computer des Studierenden mit Beeinträchtigung streamen können, schafft induktive Höranlagen an, damit Hörgeräteträger störungsfrei Audiosignale wie Musik oder Wortbeiträge in Veranstaltungsräumen drahtlos über das Hörgerät empfangen können und erarbeitet ein Konzept zur Inklusion. 107.800 Euro stehen der TU BAF dafür in diesem Jahr zur Verfügung.

Die Wissenschaftsministerin verwies auch auf die Studie „Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“, die auf Antrag des Sächsischen Landtages vom Wissenschaftsministerium beauftragt wurde und Mitte 2016 vorliegen soll. Die Untersuchung wird einen Stand zur Inklusion an den sächsischen Hochschulen, der Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, der Berufsakademie Sachsen sowie den landesfinanzierten Forschungsinstituten erheben, Beispiele darstellen und Handlungsvorschläge geben. Die Ergebnisse sollen in einen Sächsischen Landesaktions- und Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention einfließen.
Zusätzliche Mittel für die verbesserte Inklusion von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen im Jahr 2015:

Universität Leipzig
537.500 Euro

TU Dresden
707.600 Euro

TU Chemnitz
189.000 Euro

TU Bergakademie Freiberg
107.800 Euro

Hochschule für Bildende Künste Dresden
8.700 Euro

Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig
10.400 Euro

Hochschule für Musik und Theater »Felix Mendelssohn Bartholdy« Leipzig
27.000 Euro

Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
17.200 Euro

Palucca Hochschule für Tanz Dresden
7.600 Euro

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
69.500 Euro

Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
79.600 Euro

Hochschule Mittweida
73.100 Euro

Hochschule Zittau/Görlitz
52.500 Euro

Westsächsische Hochschule Zwickau
66.400 Euro.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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