Rettungsdienst im Notfall ohne Grenzen

25.11.2015, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen und Tschechien unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Innenminister Markus Ulbig hat zusammen mit den drei Regionspräsidenten der tschechischen Bezirke Karlovy Vary (Karlsbad), Liberec (Reichenberg) und Usti nad Labem (Aussig) die engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Notfallrettung vereinbart. Dazu wurde heute in Karlsbad ein entsprechendes Kooperationsabkommen unterzeichnet.

Innenminister Markus Ulbig: „Im Notfall müssen Rettungskräfte schnell an Ort und Stelle sein. Dabei darf es keine Grenzen geben.“

Die neue Vereinbarung optimiert die Notfallrettung der Bevölkerung im Grenzgebiet. Mit ihr werden künftig Rettungseinsätze in einem Streifen von jeweils etwa fünf Kilometern beidseitig der sächsisch-tschechischen Grenze (454 Kilometer) möglich. Wenn nicht ausreichend eigene Rettungskapazitäten zur Verfügung stehen, kann die für den Einsatz zuständige Leitstelle ohne Umwege die Partnerleitstelle des anderen Landes um Hilfe ersuchen.

Besondere Relevanz entfaltet das Abkommen bei Naturkatastrophen, Unfällen oder der Bewältigung anderer Schadensereignisse mit zahlreichen Verletzten.

Hintergrund:

Die neue Vereinbarung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Ihr vorausgegangen ist ein deutsch-tschechisches Rahmenabkommen das am 4. April 2013 in Plzen (Pilsen) unterzeichnet wurde. Es regelt die Grundsätze für den Einsatz von Rettungskräften auf dem jeweils anderen Staatsgebiet.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang