Endspurt bei der Abwasserentsorgung

09.11.2015, 10:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Schmidt: Übergangsregelung für Förderung 2016 geplant

Umweltminister Thomas Schmidt hat heute (9. November 2015) noch einmal deutlich gemacht, dass die Abwasserentsorgung im Freistaat bis zum 31. Dezember dieses Jahres an den gesetzlich vorgeschriebenen Stand der Technik anzupassen ist. „Wir wissen, dass bis zum Ende des Jahres nicht für alle Abwasseranlagen der Stand der Technik erreicht wird“, sagte der Minister bei der Landeskonferenz zur Abwasserbeseitigung in Dresden. „Zum Jahresende 2015 entsorgen 95 Prozent der Sachsen ihre Abwässer nach dem Stand der Technik. Das ist im Vergleich mit anderen Bundesländern ein guter Wert, der aber noch nicht zufriedenstellen kann. Auch die letzten fünf Prozent müssen noch geschafft werden. Eine Verlängerung der Frist wird es nicht geben.“

Schmidt kündigte an, dass das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft eine Übergangsregelung anstrebt, nach der die Umrüstung von Kleinkläranlagen in Einzelfällen auch 2016 noch nach den bisherigen Konditionen gefördert werden kann. „Das gilt für die Grundstückseigentümer, die nachweisen können, dass sie das Nichteinhalten der Frist nicht selbst verschuldet haben“, so Schmidt. „Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich jemand rechtzeitig um eine neue Kleinkläranlage bemüht hat, diese jedoch wegen Liefer- oder Einbauengpässen nicht rechtzeitig angeschlossen werden kann.“

Der Minister wies auf die beeindruckende Entwicklung bei der Abwasserentsorgung seit 1990 hin. Damals waren 56 Prozent der Bevölkerung an öffentliche Kläranlagen angeschlossen, die jedoch überwiegend nicht dem Stand der Technik entsprachen. „Dass wir Ende des Jahres bei 95 Prozent sind, ist eine große Leistung“, sagte der Minister. „Die zuständigen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung und Behörden sowie etliche Betreiber privater Kleinkläranlagen haben vielerorts hervorragende Arbeit geleistet. Der Freistaat hat die dafür notwendigen Investitionen von sieben Milliarden Euro mit mehr als vier Milliarden Euro unterstützt und damit viel für die Sauberkeit unserer Gewässer getan. Der Bau und die Umrüstung von mehr als 50 000 Kleinkläranlagen wurde zum Beispiel mit 89 Millionen Euro aus Mitteln des Freistaates Sachsen gefördert.“

Eine Förderung für die Umrüstung oder den Neubau einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube erhält, wer seine umgerüstete Anlage bis spätestens Ende 2015 in Betrieb nimmt. Dabei können die Grundstückseigentümer zwischen einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 1 500 Euro für den Neubau und 1 000 Euro für die Ertüchtigung einer Kleinkläranlage für bis zu vier Personen, oder einem zinsgünstigem Darlehen der Sächsischen Aufbaubank mit zehnjähriger Laufzeit und einem Darlehensbetrag mit einer Mindestsumme von 3 000 Euro und maximal 6 000 Euro wählen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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