Verkehrsministerkonferenz: „Verbesserung des Miteinanders von Mensch und Verkehr“

08.10.2015, 16:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Verkehrsminister der Länder haben heute den Bund aufgefordert, die Regelungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu Geschwindigkeitsbeschränkungen so anzupassen, dass zukünftig eine erleichterte Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ermöglicht wird. Insbesondere betrifft dies die Errichtung von Tempo- 30-Beschränkungen aus Verkehrssicherheitsgründen vor Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheimen und Krankenhäusern sowie aus Lärmschutzgründen. Sachsen hatte sich bei der Erarbeitung der Vorschläge in einer länderoffenen Arbeitsgruppe „Verbesserung des Miteinanders von Mensch und Verkehr“ entsprechend eingebracht.

Dazu Verkehrsminister Martin Dulig: „Wir brauchen eine flexiblere Regelung, die den Menschen mehr Schutz vor Lärm bietet. Dazu gehört auch, dass die Anordnung von Tempo-30-Beschränkungen erleichtert wird. Eine sinnvolle Absenkung der Geschwindigkeit auf bestimmten Strecken, insbesondere in Wohngebieten oder auch vor Schulen und Kindergärten, steht für mich außer Frage. Damit können wir Unfällen vorbeugen und sorgen für mehr Verkehrssicherheit innerorts. Zudem bedeuten diese Änderungen für viele Menschen im Freistaat eine deutliche Verbesserung ihrer Lebensqualität.“

Der Bund wird aufgefordert, die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen zu überarbeiten, so dass in die Berechnungen zur Ermittlung der Lärmwerte ausnahmslos alle Faktoren einfließen, die zur Erhöhung des Lärms beitragen können. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Zustand der Straße bei der Berechnung der Lärmwerte für verkehrsbeschränkende Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden kann. Zudem soll geprüft werden, ob die für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen geltenden Richtwerte abgesenkt werden können. Mit dieser generellen Absenkung könnten bereits bei geringeren Lärmwerten Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden.


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