E-Mails vom vermeintlichen Geschäftsführer

08.10.2015, 13:38 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Zentralstelle für Prävention und das SN4C beim Landeskriminalamt Sachsen informieren über eine Betrugsmasche, welche in Baden-Württemberg kursiert.

Seit kurzem gehen vermehrt Hinweise auf eine seit längerem bekannte Betrugsmasche bei den Kollegen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg ein.

Täter nutzen dabei gezielt die Abwesenheit der Geschäftsführung meist mittelständischer Unternehmen aus, um mit gefälschten E-Mail-Absenderangaben an Firmengelder zu gelangen. Teilweise kam es bereits zu Überweisungen und Schäden von mehreren Millionen Euro.

Seit 2014 traten die Betrüger bereits in mehreren Fällen an Mitarbeiter der Buchhaltung mittelständischer Unternehmen heran. Dabei verwendeten die Täter geringfügig geänderte E-Mail-Absenderadressen, um vorzutäuschen, dass es sich bei dem Absender der E-Mail um ein weisungsberechtigtes Mitglied der Geschäftsführung der Firma handelt. In der als streng vertraulich deklarierten E-Mail werden Insiderinformationen im Zusammenhang mit einem Firmenkauf vorgegaukelt. Während sich der tatsächliche Geschäftsführer außer Haus befindet, teilt der vermeintliche Geschäftsführer mit, dass er telefonisch nicht erreichbar sei, weil er z.B. in Besprechungen oder anderen Veranstaltungen sei. Der Täter kündigt einen Rechtsanwalt oder Vermittler an, welcher sich für weitere Anweisungen melden wird.

Der vermeintliche Rechtsanwalt meldet sich in der Folge auch tatsächlich und gibt konkrete Anweisungen, auf welche Konten Geld für den Firmenkauf zu transferieren ist.
Mit diesem Modus Operandi erschleichen sich die Täter das Vertrauen der Firmenmitarbeiter, welche von dem gefälschten Schriftverkehr getäuscht werden und haben so bereits in mehreren Fällen von Unternehmen in Baden-Württemberg mehrere Millionen Euro ergaunert.

In mehreren Fällen blieb diese Betrugsmasche im Versuchsstadium stecken, weil Mitarbeiter richtig reagierten, eingehend hinterfragten und die Fälschung letztlich erkannten. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat die Ermittlungen nach den Tätern, der Herkunft der gefälschten E-Mail Nachrichten und den Kontoverbindungen aufgenommen.

Dr. Michaelis, Präsident des LKA Sachsen:
„Warum erst warten bis es zu spät ist? Gerne nehmen wir den Hinweis der baden-württembergischen Kollegen auf und informieren die potentiell Betroffenen in Sachsen. Im Zeitalter der Vernetzung gelingt es dann vielleicht auch vor eine Lage zu kommen und gemeinschädliche Betrugsmaschen in den Ansätzen zu unterbinden – der Idealfall.“

Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät das Landeskriminalamt Sachsen:

• Informieren Sie bei verdächtigen E-Mail Nachrichten Ihre Geschäftsleitung oder einen Vorgesetzten unabhängig von dem in der E-Mail angedachten oder vorgegebenen Weg.

• Überprüfen Sie verdächtige E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise.

• In den meisten bekannten Fällen fanden Vorabklärungen im Internet statt. Achten sie deshalb sehr genau darauf, welche Informationen über Ihre Firmenstrukturen und handelnde Personen auf Internetplattformen zu entnehmen sind.

• Die Täter gehen professionell vor und nutzen auch bei der Annäherung an Ihre Mitarbeiter die üblichen Umgangsformen zwischen Leitungsebene und Mitarbeitern. Auch durch die Verpflichtung zur Verschwiegenheit in den betrügerischen Mails sollten firmeninterne Kotrollmechanismen nicht außer Kraft gesetzt werden können!

• Sensibilisieren Sie ihre Mitarbeiter und stellen Sie sicher, dass demonstrative Vorsicht und eventuell auch unbegründete Nachfrage nicht negativ bewertet wird – lieber Vorsicht als Nachsicht!


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