Große Resonanz auf Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“

08.10.2015, 12:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Integrationsministerin Köpping: „Hilfe für Helfer“

Am 1. Oktober 2015 endete die erste Antragsfrist für die Richtlinie „Integrative Maßnahmen“. Ziel der Förderrichtlinie ist es, Integration und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern. In Teil 1 konnten Vereine und Verbände Unterstützung für ihre Projekte beantragen, Teil 2 richtete sich an die Landkreise und Kreisfreien Städte.

„Die Resonanz ist überwältigend und ein Beweis für die vielfältige Integrationsarbeit der Ehrenamtlichen und der Kommunen“, sagte die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping.

Nach jetzigem Stand sind allein im Teil 1 (Vereine und Verbände) rund 450 Anträge eingegangen. „Besonders erfreulich ist, dass auch viele kleinere Vereine und Initiativen unter den Antragstellern sind. Offensichtlich ist es uns gelungen, die Hürden für eine Beantragung von Fördermitteln gering zu halten. Ein erster Blick in die beantragten Projekte zeigt uns, es gibt viele kleinere Projektanträge aus den Bereichen Beratung, Kultur oder Patenschaften. Wir wollten hier bewusst Maßnahmen ermöglichen und nicht einschränken. Unser Ziel war und ist es, Hilfe für die Helfer bereitzustellen.“

Auch bei den Kommunen ist das neuartige Förderprogramm gut angekommen. „Zu meiner Freude haben alle Kreisfreien Städte und Landkreise Anträge eingereicht. Das ist ein gutes Zeichen, denn damit unterstützen wir die Landkreise und Kreisfreien Städte bei der zusätzlichen Einstellung jeweils einer Koordinationskraft für den Bereich Integration. Außerdem erhalten die Kommunen Förderung bei der Einrichtung von ehrenamtlichen Sprachkursen und von Arbeitsgelegenheiten“, so Ministerin Köpping weiter.

Die insgesamt von Vereinen, Verbänden und Kommunen eingereichten Anträge für 2015 und 2016 umfassen ein Gesamtvolumen von über 30 Millionen Euro. Die Richtlinie ist aktuell mit insgesamt 8 Millionen Euro ausgestattet. Nach der qualitativen Sichtung der Anträge wird geprüft, ob die Mittel für die Richtlinie erhöht werden können.

Die Bearbeitung der Anträge soll nun so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Die ersten Förderbescheide sollen bereits Ende Oktober verschickt werden, sodass Projekte, die für 2015 eingereicht wurden, schnellstmöglich beginnen können.

Träger, die die Antragsfrist in diesem Jahr nicht einhalten konnten, haben die Möglichkeit, bis zum 28. Februar 2016 ihre Anträge einzureichen. Die damit beantragten Projekte können dann am 1. Mai beginnen.

Gefördert werden Maßnahmen zur Integration und selbstbestimmten aktiven Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund in der Gesellschaft, zur interkulturellen Öffnung in Organisationen, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit. Der Förderanteil des Freistaates liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration

Pressesprecherin Alexandra Kruse
Telefon: +49 351 564 54910
Telefax: +49 351 564 54909
E-Mail: pressegi@sms.sachsen.de
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